Nachpflanzung von Schadbäumen in den Vier- und Marschlanden
Antrag der BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion
Das Bezirksamt wird in der Saison 2019/2020 insgesamt 35 Schadbäume auf öffentlichem Grund (Straßenbäume) fällen.
Mit Drs. 21-0138 wird mitgeteilt, dass von diesen 35 Bäumen sechs aus unterschiedlichen Gründen nicht nachgepflanzt werden können. Unter anderem werden Dichtstand und der bisherige Standort auf Hochwasserschutzanlagen als Gründe angegeben.
Bäume als Speicher von CO2 leisten einen Beitrag für die Erreichung unserer Klimaschutzziele und daher müssen die hier zu fällenden Bäume in jedem Falle nachgepflanzt werden. Sollte dies aus nachvollziehbaren Gründen (Hochwasserschutz, Dichtstand) am bisherigen Standort nicht möglich sein, muss ein Alternativstandort im Bezirk Bergedorf gefunden werden.
Auch sollte nicht unversucht bleiben, die nach zu pflanzenden Bäume an geeigneten Orten zusammenzuführen und hier als Maßnahme zur Verbesserung des Stadtklimas parkähnliche Ensembles entstehen zu lassen.
Um bezirklich einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, müssen in allen Bereichen erheblich mehr Anstrengungen unternommen werden. Aus diesem Grund sollen die gefällten Bäume bei der Nachpflanzung mit dem Faktor 1,25 ausgeglichen werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
a) Die in der Drs. 21-0138 im Abschnitt B unter den Ziffern 1, 2, 7, 9 und 12 genannten sechs Schadbäume, sollen nachgepflanzt werden.
b) Sofern dies am bisherigen Standort nach abschließender Beurteilung nicht möglich ist, sind Ersatzstandorte in den Vier- und Marschlanden zu suchen. Es ist zu prüfen, ob mehrere nach zu pflanzende Bäume an einem neuen Standort nachgepflanzt werden können.
c) Die Baumfällungen sollen mit dem Faktor 1,25 nachgepflanzt werden, mithin sollen acht Bäume in den Vier- und Marschlanden nachgepflanzt werden.
d) Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksversammlung über den Fortgang und den Abschluss der Maßnahme.
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