Nachbesetzung des Regionalausschusses (RgA)
Mit Bezug auf die Grunddrucksache 20-0002 hat die SPD-Fraktion gem. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung
als ständige Vertreterin
Frau Christel Oberbanscheid (anstelle von Frau Graff)
benannt.
Die Bezirksversammlung bestellt gemäß § 36 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 17 Bezirksverwaltungsgesetz Frau Oberbanscheid als ständige Vertreterin im Regionalausschuss, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Voraussetzungen.
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