Nachbesetzung des Regionalausschusses (RgA)
Mit Bezug auf die Grunddrucksache 20-0002 hat die SPD-Fraktion gem. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung
als ständige Vertreterin
Frau Christel Oberbanscheid (anstelle von Frau Graff)
benannt.
Die Bezirksversammlung bestellt gemäß § 36 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 17 Bezirksverwaltungsgesetz Frau Oberbanscheid als ständige Vertreterin im Regionalausschuss, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Voraussetzungen.
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.