20-0002.05

Nachbesetzung des Regionalausschusses (RgA)

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Mit Bezug auf die Grunddrucksache 20-0002 hat die SPD-Fraktion gem. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung

 

als ständige Vertreterin

 

Frau Christel Oberbanscheid (anstelle von Frau Graff)

 

benannt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung bestellt gemäß § 36 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 17 Bezirksverwaltungsgesetz Frau Oberbanscheid als ständige Vertreterin im Regionalausschuss, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Voraussetzungen.

Anhänge

 

---