22-0980

Musikhaltestelle für Bergedorf

Antrag

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.10

Sachverhalt

Antrag
des BAbg. Gündogan und SPD-Fraktion

Straßenmusik gehört zu einer lebendigen Innenstadt. Sie schafft spontane kulturelle Angebote im öffentlichen Raum und bietet insbesondere lokalen Musikerinnen und Musikern die Möglichkeit, ohne große organisatorische Hürden vor Publikum aufzutreten.

Einen interessanten Ansatz verfolgt seit Juni 2026 die Stadt Mannheim. Dort wird im Rahmen eines zunächst einjährigen Pilotprojektes ein neues Konzept für Straßenmusik erprobt. An fest ausgewiesenen Spielorten können sich Musikerinnen und Musiker unkompliziert digital anmelden und anschließend direkt vor Ort musizieren. Die Anmeldung erfolgt unter anderem über QR-Codes an den jeweiligen Spielstätten. Gleichzeitig wurde die zuvor erhobene Tagesgebühr von 17,40 Euro abgeschafft und das Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht.

Darüber hinaus wurden die bisherigen Vorgaben an heutige Formen des Musizierens angepasst. So können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronische Musikelemente eingesetzt werden. Zugleich bestehen klare Regeln hinsichtlich Spieldauer, Lautstärke und Standortwechsel. In Mannheim dürfen Gruppen beispielsweise maximal 60 Minuten an einem Standort spielen und müssen anschließend den Spielort wechseln. Damit sollen sowohl kulturelle Angebote ermöglicht als auch die Interessen von Anwohnenden und Gewerbetreibenden berücksichtigt werden.

Das Mannheimer Beispiel zeigt einen Ansatz, bei dem Kulturförderung, eine unkomplizierte Verwaltung und die berechtigten Interessen der unmittelbaren Umgebung miteinander verbunden werden.

Auch für Bergedorf bietet sich die Erprobung eines solchen Modells an. Gerade in der Bergedorfer Innenstadt kann ein fest ausgewiesener Spielort von Vorteil sein. Musikerinnen und Musiker wissen, wo und unter welchen Bedingungen sie auftreten können. Gleichzeitig ermöglichen klare Standorte und zeitliche Vorgaben dem Bezirksamt, mögliche Nutzungskonflikte von Beginn an zu berücksichtigen.

Eine digitale Anmeldung über einen QR-Code könnte zudem bürokratische Hürden reduzieren. Statt eines aufwendigen individuellen Verfahrens könnte an den ausgewählten Standorten ein einfaches und transparentes Verfahren erprobt werden.

Mit einem zunächst auf ein Jahr begrenzten Pilotprojekt kann Bergedorf Erfahrungen sammeln, Rückmeldungen von Musizierenden, Anwohnenden und Gewerbetreibenden auswerten und anschließend entscheiden, ob und in welcher Form das Modell dauerhaft fortgeführt werden soll.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. nach dem Vorbild der Stadt Mannheim ein zunächst auf ein Jahr befristetes Pilotprojekt für Straßenmusik im Bergedorfer Zentrum zu entwickeln und umzusetzen.
  1. r die Nutzung dieser Standorte ein möglichst niedrigschwelliges und digitales Anmeldeverfahren zu entwickeln, beispielsweise über QR-Codes an den jeweiligen Spielorten.
  1. r den ausgewiesenen Spielort klare und leicht verständliche Regelungen zu Spielzeiten, Spieldauer, Lautstärke festzulegen.
  1. zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen elektronische Musikelemente oder eine begrenzte technische Verstärkung zugelassen werden können.
  1. bei der Auswahl des Spielortes und der Ausgestaltung des Pilotprojektes insbesondere die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen.
  1. dem Kulturausschuss nach Abschluss des einjährigen Pilotzeitraums über die Nutzung der Spielorte, die gesammelten Erfahrungen und eingegangenen Rückmeldungen zu berichten und eine Einschätzung zur möglichen Fortführung des Projektes vorzulegen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 11.10
Anhänge

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