Mobility Hubs für Oberbillwerder - Vorstellung des Wettbewerbergebnisses
Letzte Beratung: 20.04.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Pelch, Garbers, Capeletti, Woller und Fraktion der CDU
Die öffentliche Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses hat noch einige Fragen unbeantwortet gelassen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zur o.g. Anfrage der Bezirksversammlung Bergedorf vom 15.02.2023, unter Beteiligung der IBA Hamburg GmbH, wie folgt Stellung:
Die CDU-Fraktion erkundigt sich im Rahmen dieses bezirklichen Auskunftsersuchens nach der Anzahl und der Verteilung der Stellplätze, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.
Im Masterplan Oberbillwerder wird das Ziel eines autoarmen Stadtteils formuliert. Dies bedeutet, dass der Stadtteil weitestgehend befreit von parkenden Autos im öffentlichen Raum geplant wird. Die Stellplätze werden in Mobility Hubs vorgesehen, die über den gesamten Stadtteil verteilt und Bestandteil der Quartierszentren sind.
Das Bebauungsplanverfahren zum Projekt Oberbillwerder ist noch nicht abgeschlossen, sodass sich derzeit auch die Konzeption der Verkehrsanlagen, inklusive Anordnung der einzelnen Stellplätze, in Abstimmung befindet.
a) Würde die Ausnahme nur für eine gem. §229 SGB IX erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigte Person, die sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen könne (Merkzeichen aG), gelten?
b) Würde die Ausnahme auch für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), gelten?
c) Würde die Ausnahme auch für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane gelten?
d) Würde die Ausnahme auch für blinde Menschen (Merkzeichen Bl) gelten?
e) Würde die Ausnahme auch für Menschen mit einer Behinderung von 50 gelten, wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind?
f) Würde die Ausnahme auch für ältere Menschen gelten, die für ihre Mobilität auf einen Rollator angewiesen sind? Wenn ja, gäbe es hierfür eine Altersgrenze und wo wäre die festgelegt?
Der Planungsstand zu Oberbillwerder, insbesondere die Verortung der Mobility Hubs und Konzipierung von Parkständen außerhalb der Hubs ist mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg abgestimmt. Prinzipiell gelten in Oberbillwerder für das Parken von Menschen mit Schwerbehinderung gleiche Grundlagen wie in der gesamten Stadt Hamburg. Die allgemein geltenden Regelungen zu den Parkerleichterungen für Schwerbehinderte sowie für die Beantragung eines personenbezogenen Parkstandes für Schwerbehinderte finden auch in Oberbillwerder Anwendung. Mit dem blauen Parkausweis nutzbare barrierefreie Parkstände werden in den Mobility Hubs sowie in den Wohnstraßen zur Verfügung gestellt. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, personenbezogene barrierefreie Parkstände zu beantragen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Die Anzahl der Stellplätze für die Nicht-Wohnnutzungen ergibt sich aus dem Bauprüfdienst (BPD) 2022-2 (siehe folgender Link: https://www.hamburg.de/contentblob/16014172/49ae19aeb36b0dbafdfea766b8a90f2e/data/bpd-2022-2-mobilitaetsnachweis-notw-stell-und-fahrradplaetze).pdf ) der Freien und Hansestadt Hamburg. Auf Basis der aktuellen Nutzungsannahmen für Oberbillwerder errechnen sich die in der Anfrage genannten ca. 1.100 Stellplätze.
Ja, es ist korrekt, dass auch für die Einzelhausgrundstücke das Parken in den Mobility Hubs vorgesehen ist.
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