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Mobility Hubs für Oberbillwerder - Vorstellung des Wettbewerbergebnisses

Antwort

Letzte Beratung: 20.04.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Pelch, Garbers, Capeletti, Woller und Fraktion der CDU

 

Die öffentliche Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses hat noch einige Fragen unbeantwortet gelassen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zur o.g. Anfrage der Bezirksversammlung Bergedorf vom 15.02.2023, unter Beteiligung der IBA Hamburg GmbH, wie folgt Stellung:

 

Die CDU-Fraktion erkundigt sich im Rahmen dieses bezirklichen Auskunftsersuchens nach der Anzahl und der Verteilung der Stellplätze, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.

 

Im Masterplan Oberbillwerder wird das Ziel eines autoarmen Stadtteils formuliert. Dies bedeutet, dass der Stadtteil weitestgehend befreit von parkenden Autos im öffentlichen Raum geplant wird. Die Stellplätze werden in Mobility Hubs vorgesehen, die über den gesamten Stadtteil verteilt und Bestandteil der Quartierszentren sind.  

 

Das Bebauungsplanverfahren zum Projekt Oberbillwerder ist noch nicht abgeschlossen, sodass sich derzeit auch die Konzeption der Verkehrsanlagen, inklusive Anordnung der einzelnen Stellplätze, in Abstimmung befindet.

 

  1. Alle Pkw im Bereich Oberbillwerders sollen in den Mobility Hubs geparkt werden. Es soll lediglich eine Ausnahme geben, nämlich für in der Mobilität eingeschränkte Personen. Gibt es hierfür eine Legaldefinition oder wonach wird beurteilt, wann diese Ausnahmeregelung angewendet wird?

 

a)      Würde die Ausnahme nur für eine gem. §229 SGB IX erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigte Person, die sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen könne (Merkzeichen aG), gelten?

b)      Würde die Ausnahme auch für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), gelten?

c)      Würde die Ausnahme auch für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane gelten?

d)      Würde die Ausnahme auch für blinde Menschen (Merkzeichen Bl) gelten?

e)      Würde die Ausnahme auch für Menschen mit einer Behinderung von 50 gelten, wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind?

f)        Würde die Ausnahme auch für ältere Menschen gelten, die für ihre Mobilität auf einen Rollator angewiesen sind? Wenn ja, gäbe es hierfür eine Altersgrenze und wo wäre die festgelegt?

 

Der Planungsstand zu Oberbillwerder, insbesondere die Verortung der Mobility Hubs und Konzipierung von Parkständen außerhalb der Hubs ist mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg abgestimmt. Prinzipiell gelten in Oberbillwerder für das Parken von Menschen mit Schwerbehinderung gleiche Grundlagen wie in der gesamten Stadt Hamburg. Die allgemein geltenden Regelungen zu den Parkerleichterungen für Schwerbehinderte sowie für die Beantragung eines personenbezogenen Parkstandes für Schwerbehinderte finden auch in Oberbillwerder Anwendung. Mit dem blauen Parkausweis nutzbare barrierefreie Parkstände werden in den Mobility Hubs sowie in den Wohnstraßen zur Verfügung gestellt. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, personenbezogene barrierefreie Parkstände zu beantragen.

 

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

  1. Es wird maximal 5000 Stellplätze in den Mobility Hubs geben. Davon sollen 3900 für die Bewohner (Stellplatzschlüssel 0,6 pro Wohneinheit) zur Verfügung stehen. Ist es korrekt, dass dann maximal 1100 Stellplätze für die veranschlagten 5000 Arbeitsplatzinhaber, die ca. 3800 Studenten der HAW (Stand 1.12.2021), die Besucher der Anwohner sowie die Kunden der anzusiedelnden Gewerbe zur Verfügung stehen?

 

Die Anzahl der Stellplätze für die Nicht-Wohnnutzungen ergibt sich aus dem Bauprüfdienst (BPD) 2022-2 (siehe folgender Link:  https://www.hamburg.de/contentblob/16014172/49ae19aeb36b0dbafdfea766b8a90f2e/data/bpd-2022-2-mobilitaetsnachweis-notw-stell-und-fahrradplaetze).pdf ) der Freien und Hansestadt Hamburg. Auf Basis der aktuellen Nutzungsannahmen für Oberbillwerder errechnen sich die in der Anfrage genannten ca. 1.100 Stellplätze.

 

  1. Ist es korrekt, dass selbst Eigentümer von Einzelhausgrundstücken keine Erlaubnis bekommen, ihren Pkw auf dem Grundstück zu parken, selbst nicht in einer unterflurigen Garage?

 

Ja, es ist korrekt, dass auch für die Einzelhausgrundstücke das Parken in den Mobility Hubs vorgesehen ist.

 

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

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