21-1658

Mobility Hubs für Oberbillwerder - Vorstellung des Wettbewerbergebnisses

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.02.2023
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Pelch, Garbers, Capeletti, Woller und Fraktion der CDU

 

 

Die öffentliche Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses hat noch einige Fragen unbeantwortet gelassen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Alle Pkw im Bereich Oberbillwerders sollen in den Mobility Hubs geparkt werden. Es soll lediglich eine Ausnahme geben, nämlich für in der Mobilität eingeschränkte Personen. Gibt es hierfür eine Legaldefinition oder wonach wird beurteilt, wann diese Ausnahmeregelung angewendet wird?

a)      Würde die Ausnahme nur für eine gem. §229 SGB IX erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigte Person, die sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen könne (Merkzeichen aG), gelten?

b)      Würde die Ausnahme auch für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), gelten?

c)      Würde die Ausnahme auch für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane gelten?

d)      Würde die Ausnahme auch für blinde Menschen (Merkzeichen Bl) gelten?

e)      Würde die Ausnahme auch für Menschen mit einer Behinderung von 50 gelten, wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind?

f)        Würde die Ausnahme auch für ältere Menschen gelten, die für ihre Mobilität auf einen Rollator angewiesen sind? Wenn ja, gäbe es hierfür eine Altersgrenze und wo wäre die festgelegt?

  1. Es wird maximal 5000 Stellplätze in den Mobility Hubs geben. Davon sollen 3900 für die Bewohner (Stellplatzschlüssel 0,6 pro Wohneinheit) zur Verfügung stehen. Ist es korrekt, dass dann maximal 1100 Stellplätze für die veranschlagten 5000 Arbeitsplatzinhaber, die ca. 3800 Studenten der HAW (Stand 1.12.2021), die Besucher der Anwohner sowie die Kunden der anzusiedelnden Gewerbe zur Verfügung stehen?
  2. Ist es korrekt, dass selbst Eigentümer von Einzelhausgrundstücken keine Erlaubnis bekommen, ihren Pkw auf dem Grundstück zu parken, selbst nicht in einer unterflurigen Garage?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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