Mietwucher: Wie steht es um überhöhte Mieten im Bezirk Bergedorf?
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1
Große Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion DIE LINKE
Im Bezirk Bergedorf sind wie in der ganzen Stadt immer mehr Menschen von viel zu hohen Mieten betroffen. Laut dem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut empirica sind die Mieten in Hamburg in den vergangenen acht Jahren um fast 40 Prozent gestiegen: Mussten die Menschen in der Stadt im Jahr 2016 bei der Anmietung einer neuen Wohnung im Durchschnitt noch 10,49 Euro pro Quadratmeter zahlen, waren es Anfang 2024 bereits 14,46 Euro.
Grund für den starken Mietenanstieg sind auch Vermietende, die die Mietpreisbremse nicht einhalten. Das hat eine Erhebung des Mietervereins zu Hamburg vor Kurzem bewiesen. Der Mieterverein hat die Neuvertragsmieten von über 500 Haushalten auf Verstoß gegen die Mietpreisbremse geprüft. Mit dem Ergebnis, dass 54 Prozent davon mehr zahlen müssen als erlaubt (im Durchschnitt 376 Euro im Monat).
Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst ihre Wohnungen zu verlieren, gehen nur wenige Mieterinnen und Mieter dagegen vor und fordern eine Absenkung ihrer Miete oder Rückzahlungen. Das führt auch zu dem Problem, dass dann diese viel zu hohen Neuvertragsmieten in den Mietenspiegel einfließen und so die Mietpreisspirale in Hamburg immer weiter nach oben drehen.
Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz können Mietpreisüberhöhungen, allgemein als Mietwucher bekannt, als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden. Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn das geringe Angebot an vergleichbaren Räumen ausgenutzt wird und die Neuvertragsmiete die im Mietenspiegel geregelte ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt.
Dieses Instrument wir aktuell in Frankfurt am Main erfolgreich angewendet. Das Amt für Wohnungswesen bietet dort Mieterinnen und Mieter an, ihre Mieten auf Einhaltung der Mietpreisbremse zu prüfen und geht bei Verstößen gegen die Vermieterinnen und Vermieter vor. Mit rund 1.400 verfolgten Fällen konnten allein im Zeitraum von 2020 bis 2022 Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Jahr |
Stichtag |
Stellen-Soll |
VZÄ |
2024 |
30.11. |
0,90 |
0,90 |
2023 |
31.12. |
0,90 |
0,90 |
2022 |
31.12. |
1,40 |
0,55 |
2021 |
31.12. |
1,10 |
1,00 |
2020 |
31.12. |
0,60 |
0,60 |
2019 |
31.12. |
0,60 |
0,60 |
2018 |
31.12. |
0,60 |
0,60 |
2017 |
31.12. |
0,60 |
0,60 |
2016 |
31.12. |
0,60 |
0,60 |
2015 |
31.12. |
0,60 |
0,60 |
Für die Jahre 2015 bis 2020 betrug das Stellen-Soll und das VZÄ zum Stichtag 31.12. unverändert jeweils 0,6.
Im Jahr 2021 wurde durch die Finanzbehörde einer befristeten Stellenneuschaffung im Umfang von 0,5 zugestimmt.
Die 0,5 Stelle war bis zum 31.12.2022 befristet und ist danach wieder entfallen.
Im Jahr 2022 gab es eine organisatorische Veränderung im Fachamt Verbraucherschutz.
Bis dahin hatte die Fachamtsleitung auch den Bereich „Technischer Umweltschutz“ (zu dem auch der Wohnraumschutz gehört) in Personalunion geleitet.
Aus eigenem Stellenbestand wurde im September 2022 eine neue Abteilungsleiterebene für den Bereich „Technischer Umweltschutz“ geschaffen. Im Zuge dieser Veränderung wurde auch das Stellen-Soll für den Wohnraumschutz im Umfang von 0,3 dauerhaft erhöht.
Bei den für den Vollzug des HmbWoSchG zuständigen Stelle sind aufgrund bisher nicht eingegangener Fälle keine Stellenanteile für die Bearbeitung und Verfolgung von Fällen gemäß §5 Wirtschaftsstrafgesetz ausgewiesen worden.
Siehe Antwort zu Frage 1
Das Bezirksamt erhielt 2024 einen Hinweis nach Einführung der „Mietwucher“-App durch die Fraktion Die Linke. Der Hinweis wird geprüft.
Seit 01.11.2020 wurden keine Verfahren gem. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz eingeleitet.
Siehe Antwort zu Frage 5
Das Bezirksamt Bergedorf stellt das Vorgehen gegen Wuchermieten nicht gesondert in der Öffentlichkeitsarbeit dar.
Betroffene haben die Möglichkeit sich mit Ihrem Anliegen entweder schriftlich oder über das Funktionspostfach verbraucherschutz@bergedorf.hamburg.de an das Fachamt für Verbraucherschutz des Bezirksamtes Bergedorf zu wenden.
Das Bezirksamt Bergedorf hat unter den gegebenen Rahmenbedingungen derzeit alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
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