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Mietwucher: Wie steht es um überhöhte Mieten im Bezirk Bergedorf?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion DIE LINKE

 

Im Bezirk Bergedorf sind wie in der ganzen Stadt immer mehr Menschen von viel zuhohen Mieten betroffen. Laut dem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institutempirica sind die Mieten in Hamburg in den vergangenen acht Jahren um fast 40 Prozentgestiegen: Mussten die Menschen in der Stadt im Jahr 2016 bei der Anmietung einer neuen Wohnung im Durchschnitt noch 10,49 Euro pro Quadratmeter zahlen, waren es Anfang 2024 bereits 14,46 Euro.

 

Grund für den starken Mietenanstieg sind auch Vermietende, die die Mietpreisbremsenicht einhalten. Das hat eine Erhebung des Mietervereins zu Hamburg vor Kurzembewiesen. Der Mieterverein hat die Neuvertragsmieten von über 500 Haushalten aufVerstoß gegen die Mietpreisbremse geprüft. Mit dem Ergebnis, dass 54 Prozent davonmehr zahlen müssen als erlaubt (im Durchschnitt 376 Euro im Monat).

 

Wegen Unwissenheit über rechtliche Möglichkeiten und aus Angst ihre Wohnungen zuverlieren, gehen nur wenige Mieterinnen und Mieter dagegen vor und fordern eine Absenkung ihrer Miete oder Rückzahlungen. Das führt auch zu dem Problem, dass dann diese viel zu hohen Neuvertragsmieten in den Mietenspiegel einfließen und so die Mietpreisspirale in Hamburg immer weiter nach oben drehen.

 

Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz können Mietpreisüberhöhungen, allgemein als Mietwucherbekannt, als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden. Eine Mietpreisüberhöhungliegt vor, wenn das geringe Angebot an vergleichbaren Räumen ausgenutzt wird und dieNeuvertragsmiete die im Mietenspiegel geregelte ortsübliche Vergleichsmiete um 20Prozent übersteigt.

Dieses Instrument wir aktuell in Frankfurt am Main erfolgreich angewendet. Das Amt fürWohnungswesen bietet dort Mieterinnen und Mieter an, ihre Mieten auf Einhaltung derMietpreisbremse zu prüfen und geht bei Verstößen gegen die Vermieterinnen und Vermieter vor. Mit rund 1.400 verfolgten Fällen konnten allein im Zeitraum von 2020 bis 2022 Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro erreicht werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Mit wie vielen Stellen (VZÄ) ist aktuell die Abteilung für Wohnraumschutz im Bezirksamt Bergedorf besetzt und wie hat sich diese Stellenanzahl in den letzten fünf Jahren verändert?
  2. Wie viele Stellen (VZÄ) davon verfolgen und bearbeiten aktuell Fälle gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz?
  3. Wurden in den letzten zehn Jahren in der Abteilung für Wohnraumschutz zusätzliche Stellen geschaffen? Bitte die VZÄ nach Kalenderjahren aufschlüsseln.
  4. Wie viele Hinweise auf Verdacht von Mietwucher erhielt das Bezirksamt Bergedorf in den letzten zehn Jahren und wie wurde dem nachgegangen? Bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln.
  5. Wie viele Verfahren wurden gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in den letzten zehn Jahren eingeleitet? Bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln.
  6. Wie viele dieser Verfahren führten zu welcher Ahndung (bitte auch etwaige Ordnungs- oder sonstige Strafen benennen und beziffern), wie viele wurden durch eine Verständigung beendet (bitte auch hier die entsprechenden Daten angeben), wie viele wurden warum eingestellt?
  7. Wie stellt das Bezirksamt Bergedorf das Vorgehen gegen Wuchermieten in seiner Öffentlichkeitsarbeit dar?
  8. Auf welchen Wegen können sich Betroffene von Wuchermieten an die Abteilung für Wohnraumschutz wenden?
  9. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Bergedorf effektiver gegen Mietpreisüberhöhungen vorgehen zu können?

 

Petitum/Beschluss

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