21-1444

Mehr Tempo-30-Fahrbahnpiktogramme in verkehrsberuhigten Zonen ermöglichen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Froh, Emrich, Eggebrecht, Pelch und Fraktion der CDU

 

Auf Hamburgs verkehrsberuhigten Straßen befinden sich nur sehr selten Tempo-30-Fahrbahnpiktogramme. Bei großen zusammenhängenden Wohngebieten mit Tempo 30-Straßen würden sich solche Piktogramme aber anbieten, um die Autofahrer an die Einhaltung der Geschwindigkeit zu erinnern. Laut der bundesrechtlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) könne die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch Aufbringen von „30“ auf der Fahrbahn verdeutlicht werden (§45 VwV-StVO). Die bundesrechtliche Zulässigkeit derartiger Tempo-30-Piktogramme ist damit abschließend geregelt.

 

In Hamburg wird von dieser Möglichkeit allerdings durch die „Fachanweisung Verkehrsberuhigung 1/95“ kein Gebrauch gemacht. Dort heißt es (Nr. 5.5.5): „Innerhalb einer Zone ist die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zu wiederholen; auch nicht durch Bodenmarkierungen“. Durch diese Fachanweisung ist es nicht möglich, Tempo-30-Piktogramme in großen „30er-Zonen“ zu verwenden. Es besteht lediglich die Möglichkeit einen Modellversuch zu starten. Dieser kann aber nur erfolgen, wenn überdurchschnittlich viele Geschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitungsquote von mindestens 15% gemessener Fahrzeuge ab 40 km/h), Geschwindigkeitsunfälle, Rechts-vor-Links-Unfällen (Unfallhäufungsstellen) oder Fahrbahnquerungen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten dokumentiert wurden.

 

Vor der Anordnung von Piktogrammen ist ferner zunächst zu prüfen, ob sämtliche baulichen sowie straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Einengung der Fahrgasse ausgeschöpft worden sind. Die aufgeführten Hürden für einen Modelversuch sind sehr hoch. Die Kosten, und oftmals die tatsächlichen von der Polizei möglichen einzusetzenden Personalkapazitäten, stehen in keinem Verhältnis zur Maßnahme einer Anordnung einer Bodenmarkierung durch ein Tempo 30-Piktogramm.

 

In Neu-Allermöhe gab es bereits einen Modellversuch, und der ist dem Vernehmen nach sehr positiv verlaufen.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin möge

  1. sich bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) dafür einsetzen, dass die „Fachanweisung Verkehrsberuhigung 1/95“ geändert wird, um die Hürden für den Einsatz von Tempo-30-Fahrbahnpiktogrammen in verkehrsberuhigten Zonen zu senken. Dabei soll von der Möglichkeit gem. § 45 VwV-StVO, Abschnitt XI „Tempo 30-Zonen“, 3.c) Gebrauch gemacht werden.

 

  1. im Ausschuss für Verkehr- und Inneres über das Ergebnis ihrer Bemühungen zu berichten.

 

 

Anhänge

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