21-1444.01

Mehr Tempo-30-Fahrbahnpiktogramme in verkehrsberuhigten Zonen ermöglichen

Stellungnahme

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Gremium
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12.09.2022
Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport teilt zu den nach § 27 Absatz 3 BezVG beschlossenen Empfehlungen nach § 27 Absatz 2 Satz 2 BezVG Folgendes mit:

 

Zu. 1.

Die Fachanweisung Verkehrsberuhigung 1/95 wurde durch die Einführung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), Kapitel Verkehrsberuhigung, am 23.11.2021 aufgehoben.

In der HRVV Kapitel Verkehrsberuhigung wurde unter Ziffer 5.5.5 eine Konkretisierung zur Aufbringung von Piktogrammen im Sinne des Antrags vorgenommen. Diese steht nicht im Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 45 zu Absatz 1 bis 1e XI. Nr. 3c, Rn 42 und fokussiert insoweit darauf, dass Tempo 30-Zonen in einer Einheit aus „Bau und Betrieb“ herzustellen sind und somit dem „Prinzip der selbsterklärenden Straße“ folgen.

Sofern Fahrzeugführende im Einzelfall die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, ist dies regelmäßig nicht auf eine mangelhafte Kennzeichnung der Tempo 30-Zonen zurück zu führen, die sich durch eine zusätzliche Markierung von 30-Piktogrammen auf der Fahrbahn ggf. verbessern ließe, sondern auf die Missachtung der bestehenden Verkehrsvorschriften. Dies belegen die Äußerungen von Verkehrsteilnehmenden bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei. Es mangelt grundsätzlich nicht am „Zonenbewusstsein“, sondern an der Bereitschaft von einzelnen Verkehrsteilnehmenden bzw. Einsicht in die Notwendigkeit bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen zu befolgen.

Die oberste Landesbehörde hält an ihrer restriktiven Handhabung zur Aufbringung von Piktogrammen fest.

 

Zu 2.

Zur Erörterung von besonderen Sach- und Rechtslagen und zur Beantwortung von Fragen zu konkreten Örtlichkeiten stehen nach wie vor Referenten entweder der Verkehrsdirektion oder der jeweils örtlich zuständigen Polizeikommissariate zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine