Mehr Frauenhausplätze für Bergedorfer Frauen - geänderte Fassung
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.4
Antrag
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs und Fraktion DIE LINKE
der BAbg. Brodbeck, Potthast und Fraktion der Grünen
der BAbg. Kramer, Gündüz und SPD-Fraktion
Die Zahlen sind alarmierend. Über 250.000 Menschen sind im Jahr 2023 Opfer häuslicher Gewalt geworden. Die große Mehrheit von ihnen waren Frauen. Im schlimmsten Fall endet dies im Tod der Frau: 2023 wurde beinahe jeden Tag eine Frau Opfer einen Femizids.
Seit 2008 ist die Istanbul-Konvention des Europarats geltendes Recht in Deutschland. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen, sowie die Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken.
Ein erster Evaluationsbericht aus dem Jahr 2022 der unabhängigen Expert*innengruppe GREVIO bescheinigt der Bundesrepublik gravierende Defizite beim Schutz von Frauen, da zahlreiche Anforderungen der Istanbul-Konventionen laut Bericht nicht erfüllt sind. Ein nicht erfüllte Anforderung sind ausreichend Frauenhausplätze.
Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht und Schutz, so die Theorie. Tatsächlich gaben befragte Frauenhäuser für das Jahr 2022 an, dass sie rund 16.000 Frauen wegen Platzmangel abweisen mussten.
Es bräuchte ca. 21.000 Frauenhausplätze in Deutschland, um den Bedarf zu decken, tatsächlich gibt es nur ca. 7.700 Plätze.
Ein unhaltbarer Zustand, der von gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder häufig dazu zwingt, zurück zu ihrem Partner zu kehren, wo sie erneut Gewalt erleben, wo sie im schlimmsten Fall getötet werden. Ein unerträglicher Zustand.
Auch für Bergedorfer Frauen stehen nicht genügend Frauenhausplätze zu Verfügung. Es ist unerlässlich, dass die Frauen und vor allem deren Kinder so nah wie situationsbedingt möglich zu ihrem sozialen Umfeld untergebracht werden. Wir brauchen also flächendeckend Frauenhäuser. Auch in allen Hamburger Bezirken.
Die Bezirksversammlung beschließt:
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