22-0796.01

Linksextremistische Mobilisierung im Bezirk - Aktivitäten, Gefährdungspotenzial und Präventionsmaßnahmen

Antwort

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und der AfD Fraktion Bergedorf

Im Vorfeld des 1. Mai 2026 wurden Anfang April 2026 in Bergedorf-West Flyer in Briefkästen verteilt und Plakate verklebt, die zur Teilnahme an einem sogenannten „revolutionären Block“ auf der DGB-Demonstration in Bergedorf aufrufen. Plakate finden sich auch in Billstedt. Die Flugblätter verwenden offen klassenkämpferische Rhetorik und sind erkennbar dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen.

Eine Internetrecherche zur auf dem Flyer angegebenen Internetseite zeigt, dass die verantwortliche Gruppe neben politischer Agitation auch Kampfsportangebote darunter Kickboxen - sowie die gemeinsame Lektüre von Karl Marx` “Kapital“ anbietet. Die Kombination aus ideologischer Schulung, körperlichem Training und gezielter Mobilisierung zu öffentlichen Demonstrationen gibt Anlass zu ernsthafter Besorgnis hinsichtlich des Radikalisierungspotenzials und eines möglichen Gewaltbezugs dieser Aktivitäten.

Das Bezirksparlament ist aufgefordert, sich mit diesem Phänomen zu befassen und zu klären, welche Möglichkeiten der Beobachtung, Prävention und Unterstützung betroffener ausstiegswilliger Personen auf bezirklicher Ebene bestehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

  1. Ist dem Bezirksamt die auf dem Flyer beworbene Gruppe sowie deren Aktivitäten in Bergedorf bekannt? Wenn ja, seit wann und in welchem Kontext?
  2. Wird diese Gruppe oder ihr Umfeld vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg beobachtet oder ist sie Gegenstand laufender Lageberichte?

Siehe Bezirkliche Drs. 22-0508.01.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Kombination aus ideologischer Schulung und organisiertem Kampfsporttraining im Rahmen politisch-extremistischer Strukturen hinsichtlich eines möglichen Gewaltpotenzials?
  2. Welche Maßnahmen trifft die zuständige Behörde, um bei der DGB-Demonstration am 1. Mai sicherzustellen, dass der beworbene „revolutionäre Block“ keine Straftaten begeht oder andere Demonstranten einschüchtert?

Die Versammlungsbehörde ist in Hamburg originär zuständige Behörde für Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Artikel 8 Grundgesetz.

Der hier erfragte Aufzug wurde den Vorgaben des Versammlungsgesetzes entsprechend form- und zeitgerecht vom Deutschen Gewerkschaftsbund-Bergedorf angemeldet. Das im Grundgesetz im Artikel 8 verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit stellt nach höchster Rechtsprechung einen wichtigen Grundpfeiler unserer Demokratie dar und ist nur unter besonderen Voraussetzungen durch die Versammlungsbehörde einschränkbar. Diese liegen jedoch grundsätzlich nur vor, wenn z.B. Leib oder Leben und/oder Güter von besonderem Wert gefährdet sind. Bei dem erfragten Aufzug lagen diese Voraussetzungen für eine beschränkende Verfügung nicht vor. Folglich wurde der Aufzug von der Versammlungsbehörde bestätigt.

Aufgabe der Polizei vor Ort ist es bei Versammlungen u.a., geeignete und erforderliche Maßnahmen zu treffen, um Störungen oder Straftaten aus dem Aufzug heraus zu minimieren bzw. zu verhindern. Art und Umfang dieser Maßnahmen richten sich nach der Teilnehmerzahl, möglichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Straßenverkehrs sowie einer aktuellen Gefährdungsbewertung. Im Übrigen betrifft die Frage die Einsatztaktik der Polizei zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Auskünfte erteilt werden.

  1. Bestehen Erkenntnisse darüber, ob die genannte Gruppe in der Vergangenheit an gewalttätigen Ausschreitungen bei Demonstrationen beteiligt war?

Sofern es sich bei der erfragten Gruppierung um „AKK Als Klasse Kämpfen“ handelt: Nein. Im Übrigen siehe Bezirkliche Drs. 22-0508.01.

  1. Welche Angebote der Extremismusprävention und -beratung stehen Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk zur Verfügung, die Angehörige in linksextremistischen Strukutren haben oder selbst den Ausstieg suchen?
  2. Ist die Bezirksverwaltung bereit, aktiv auf bestehende Ausstiegs- und Beratungsprogramme (z.B. des Hamburger Verfassungsschutzes oder freier Träger) hinzuweisen und diese im Bezirk bekannt zu machen?
  3. Welche schulischen oder außerschulischen Präventionsprogramme zur politischen Extremismusprävention - einschließlich des Linksextremismus - werden im Bezirk angeboten oder gefördert?

Kein Beitrag BIS.

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

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Lokalisation Beta
Billstedt

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