20-1911

Lichtverschmutzung in Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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Gremium
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31.01.2019
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige, Lühr und Krönker Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

Die Hamburger Sternwarte hat 1905 ihren Standort vom Holstenwall nach Bergedorf verlegt. Dieser Standort wurde damals ausgewählt, weil dort eine ungestörte Himmelsbeobachtung möglich war. Die Vergangenheitsform muss man wählen, weil heute auch am Gojenberg entsprechende Beobachtungen kaum möglich sind. Ein Grund ist die zunehmende Lichtverschmutzung, ein Phänomen, das in ganz Deutschland zunimmt. Dem Lichtverschutzungsatlas ist zu entnehmen, dass über 90% der Bevölkerung von Lichtverschmutzung betroffen sind. Heute können über 60% der Bevölkerung an ihrem Wohnort die Milchstraße nicht mehr sehen. Auch eine Beobachtung der Leoniden ist in Bergedorf nur begrenzt möglich. Wer jemals in einer Gegend ohne Lichtverschmutzung den Sternenhimmel gesehen hat, der weiß, wie phantastisch er ist.

Hinzu kommen die Probleme für die Insekten durch die intensive Beleuchtung. So werden Insekten von Lichtquellen mit einem hohen Blauanteil angezogen und getötet.

Gleichzeitig hat man in vielen Fällen den Eindruck, dass die Beleuchtung dennoch nicht ausreichend ist. Zwar erstrahlen Fahrbahnen im hellsten Licht, obwohl die Autos über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Aber direkt daneben tasten sich Fußgängerinnen und Fußgänger durch die Dunkelheit, denn hier fehlt es an Ausleuchtung.

 

Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

 

1. Nach welchen Normen / Regelwerken wird künstliche Beleuchtung geplant und Installiert?

1.1 Entsprechen diese Normen / Regelwerke aus Sicht der Verwaltung noch dem aktuellen Stand der Technik, oder sind sie veraltet?

1.2. Ist in diesen Normen / Regelwerken die Lichtstärke und die Lichtfarbe vorgegeben?

1.3. Ist in diesen Normen / Regelwerken vorgegeben, in welchem Umfang die Beleuchtung nach oben oder zu den Seiten abstrahlen darf?

1.4. Ist in diesen Normen / Regelwerken vorgegeben, welche öffentlichen Flächen auszuleuchten sind und in welcher Stärke?

 

2. Werden bei der Neuinstallation und bei der Sanierung von Straßenlaternen zur Energieeinsparung LEDs eingesetzt?

2.1. Wenn nein, warum nicht?

2.2. Wenn ja, erfolgt dies regelhaft?

2.2.1. Wenn nein, warum nicht regelhaft?

 

3. Wird bei der Neuinstallation oder bei der Sanierung von Straßenlaternen darauf geachtet, dass zum Schutz der Insekten die Lichtfarbe nicht höher als 3000 Kelvin ist?

3.1. Wenn nein, warum nicht?

3.2. Wenn ja, erfolgt dies regelhaft?

3.2.1. Wenn nein, warum nicht regelhaft

 

4. Bei geringer Verkehrsbelastung ist eine dauerhafte Beleuchtung nicht nötig. Wird geprüft, ob bei Neuinstallationen auch Bewegungsmelder genutzt werden können, die die Beleuchtung nur bei Bedarf einschalten?

4.1. Wenn nein, warum nicht?

4.2. Wenn ja, erfolgt diese Prüfung regelhaft?

4.2.1. Wenn nein, warum nicht?

4.3. Werden bei positivem Prüfergebnis Bewegungsmelder eingesetzt?

4.3.1. Wenn nein, warum nicht?

4.3.2. Wenn ja, erfolgt dies regelhaft?

4.3.2.1. Wenn nein, warum nicht?

 

5. Müssen beleuchtete Werbeanlagen genehmigt werden?

5.1. Wenn ja, wird darauf geachtet, dass sie nicht nach oben abstrahlen, dass sie eine insektenfreundliche Lichtfarbe (max. 3000 Kelvin) haben und dass sie mit LED’s beleuchtet werden?

5.1.1. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Wird auf die Eigentümer von beleuchteten Außenflächen (z.B. Firmengelände oder Parkplätze) eingewirkt, dass außerhalb der Geschäftszeiten die Beleuchtung auf das erforderliche Minimum reduziert wird?

6.1. Wenn nein, warum nicht?

 

7. Wird bei privaten Baugenehmigungen darauf geachtet, dass eine sparsame, aber ausreichende und insektenfreundliche Beleuchtung installiert wird?

7.1. Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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