21-0263

Leiter des Jugendpsychiatrischen Dienstes (JPD) im Bergedorfer Gesundheitsamt

Große Anfrage nach § 24 BezVG

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19.12.2019
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Jacobsen, Meyns, Kubat und FDP-Fraktion

 

Die Bergedorfer Zeitung berichtet am Mittwoch, den 11.12. 2019 auf Seite 1:

Chefarzt einer Klinik fristlos entlassen – dennoch wurde der Mediziner im Bezirksamt eingestellt,


um dann weiter auszuführen, welch verantwortungsvolle Aufgaben der Mediziner im Bergedorfer Gesundheitsamt betreut.


In der Berichterstattung der BZ ist weiter zu lesen, dass eben gegen diesen Arzt derzeit die Staatsanwaltschaft Verden wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und der gefährlichen Körperverletzung im Zusammenhang seiner früheren Beschäftigung ermittelt.


Des Weiteren ist zu erfahren, dass der Arzt wegen fragwürdiger Behandlungsmethoden im Jahr 2018 als langjähriger Chefarzt einer Kinder- und Jugendpsychiatrie in Norddeutschland fristlos entlassen wurde.

 

Mittlerweile ist neben dem Entsetzen, den der Bericht in der Bergedorfer Zeitung bei der Bevölkerung, Kinderschutzexperten und der Politik ausgelöst hat, auch die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storks informiert.

 

Wir fragen den Bezirksamtsleiter bzw. den Hamburger Senat:

1)      Nach welchen fachlichen Kriterien wurde die Stelle des Leiters des Jugendpsychiatrischen Dienstes im Bergedorfer Gesundheitsamt besetzt?

2)      Durch wen wurde die Entscheidung der Einstellung getroffen?

a)      Sofern, diese Entscheidung nicht im Bezirksamt Bergedorf abschließend getroffen wurde, wie war das Bezirksamt an dieser Entscheidung beteiligt?

3)      Hat es vor der Einstellung zwischen den (bergedorfer) Einstelllungsverantwortlichen und dem vorherigen Arbeitgeber des Arztes Kontakte und Gespräche zur Person des Bewerbers gegeben?

a)      Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b)      Wenn nein, warum nicht?

4)      Bei der Besetzung einer Führungsposition in deren Zuständigkeit der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen in einer besonders verwundbaren Situation besteht, ist von einer besonderen Sorgfaltspflich bei der Auswahl auszugehen. Inwiefern unterscheidet sich das Auswahlverfahren für diese Position von vergleichbaren Stellenbesetzungen ohne Kontakt zu Familien, Kindern und Jugendlichen in besonders belastenden und empfindlichen Situationen?

5)      Ist es zutreffend, dass dem Bezirksamt bekannt war, dass sich der Arzt in einem Rechtsstreit mit dem vorherigen Arbeitgeber befand, dessen Ausgang in erster Instanz zu Ungunsten des Arztes verlief?

6)      Welchem Sachverhalt ist es zuzuschreiben, dass die Bergedorfer Verwaltung erwartete, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden zu Gunsten des Arztes abgeschlossen würden?

7)      Ist der Leiter des JPD wegen der gegen ihn öffentlich erhobenen Vorwürfe bis zur Klärung der Sachverhalte zur Zeit vom Dienst befreit?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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