21-0263.01

Leiter des Jugendpsychiatrischen Dienstes (JPD) im Bergedorfer Gesundheitsamt

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.03.2020
30.01.2020
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Jacobsen, Meyns, Kubat und FDP-Fraktion

 

Die Bergedorfer Zeitung berichtet am Mittwoch, den 11.12. 2019 auf Seite 1:

Chefarzt einer Klinik fristlos entlassen – dennoch wurde der Mediziner im Bezirksamt eingestellt,


um dann weiter auszuführen, welch verantwortungsvolle Aufgaben der Mediziner im Bergedorfer Gesundheitsamt betreut.


In der Berichterstattung der BZ ist weiter zu lesen, dass eben gegen diesen Arzt derzeit die Staatsanwaltschaft Verden wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und der gefährlichen Körperverletzung im Zusammenhang seiner früheren Beschäftigung ermittelt.


Des Weiteren ist zu erfahren, dass der Arzt wegen fragwürdiger Behandlungsmethoden im Jahr 2018 als langjähriger Chefarzt einer Kinder- und Jugendpsychiatrie in Norddeutschland fristlos entlassen wurde.

 

Mittlerweile ist neben dem Entsetzen, den der Bericht in der Bergedorfer Zeitung bei der Bevölkerung, Kinderschutzexperten und der Politik ausgelöst hat, auch die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storks informiert.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 13.12.2019 wie folgt: 

 

Wir fragen den Bezirksamtsleiter bzw. den Hamburger Senat:

1)      Nach welchen fachlichen Kriterien wurde die Stelle des Leiters des Jugendpsychiatrischen Dienstes im Bergedorfer Gesundheitsamt besetzt?

 

  • Abgeschlossene Weiterbildung als Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Führungserfahrung
  • Erfahrung in der medizinischen Begutachtung
  • Kenntnisse des Sozialgesetzbuches sowie der dazugehörigen Verordnungen und Richtlinien, des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) sowie des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (HmbGDG)
  • Gute Kenntnisse in der Anwendung der Microsoft-Standardprogramme und die Bereitschaft sich in die spezifische Software der Hamburger Gesundheitsämter einzuarbeiten.
  • Sicherheit in der Anwendung der deutschen Sprache und Kenntnisse in einer Fremdsprache.

 

 

2)      Durch wen wurde die Entscheidung der Einstellung getroffen?

 

Siehe SKA 21/19419

 

 

a)      Sofern, diese Entscheidung nicht im Bezirksamt Bergedorf abschließend getroffen wurde, wie war das Bezirksamt an dieser Entscheidung beteiligt?

 

Fehlanzeige.

 

 

3)      Hat es vor der Einstellung zwischen den (bergedorfer) Einstelllungsverantwortlichen und dem vorherigen Arbeitgeber des Arztes Kontakte und Gespräche zur Person des Bewerbers gegeben?

a)      Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, vorherige Arbeitgeber wurden nicht kontaktiert. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten von einem vorherigen Arbeitgeber an einen zukünftigen Arbeitgeber ohne Einwilligung des Bewerbers ist grundsätzlich unzulässig.

 

 

4)      Bei der Besetzung einer Führungsposition in deren Zuständigkeit der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen in einer besonders verwundbaren Situation besteht, ist von einer besonderen Sorgfaltspflich bei der Auswahl auszugehen. Inwiefern unterscheidet sich das Auswahlverfahren für diese Position von vergleichbaren Stellenbesetzungen ohne Kontakt zu Familien, Kindern und Jugendlichen in besonders belastenden und empfindlichen Situationen?

 

Auswahlverfahren sind inhaltlich auf die jeweils zu besetzende Position abgestimmt und werden den Personalauswahl-Leitlinien des Personalamtes der FHH entsprechend durchgeführt. Die Vorlage und Einsichtnahme in ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis ist verbindlich vorgeschrieben.

 

 

5)      Ist es zutreffend, dass dem Bezirksamt bekannt war, dass sich der Arzt in einem Rechtsstreit mit dem vorherigen Arbeitgeber befand, dessen Ausgang in erster Instanz zu Ungunsten des Arztes verlief?

 

Ja.

 

 

6)      Welchem Sachverhalt ist es zuzuschreiben, dass die Bergedorfer Verwaltung erwartete, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden zu Gunsten des Arztes abgeschlossen würden?

 

Diese Frage kann in einem laufenden Ermittlungsverfahren nicht beantwortet werden.

 

 

7)      Ist der Leiter des JPD wegen der gegen ihn öffentlich erhobenen Vorwürfe bis zur Klärung der Sachverhalte zur Zeit vom Dienst befreit?

 

Das Arbeitsverhältnis wurde innerhalb der Probezeit zum 31.12.2019 beendet. Der Stelleninhaber war seit dem 2. Dezember 2019 vom Dienst freigestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---