Lehrkräftemangel an Bergedorfer Schulen
Auskunftsersuchen der BAbg. Gruber, Mirbach, Westberg, Jobs, Heilmann –
Fraktion DIE LINKE
Der Lehrkräftebedarf an der Bergedorfer Schulen ist zwar erst am 1. August endgültig ermittelt, aber schon jetzt stellen sich für den Schulkreis Bergedorf aus den vorhandenen Zahlen einige Fragen zum Lehrkräftemangel an unseren Schulen, den unsere Bürgerschaftsfraktion abgefragt hat.
Daraus ergeben sich unsere Fragen an die zuständige Behörde:
In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:
Die in der Vorbemerkung dargestellten Zahlen erwecken einen falschen Eindruck. Tatsächlich ist es so, dass Grundschulen in sozial schwieriger Lage bei gleicher Schülerzahl bis zu 50 % mehr Stellen zugewiesen bekommen als Schulen in den anderen Lagen. Wenn in diesen Schulen Stellen nicht besetzt sind, führt das keineswegs zu Unterrichtsausfall. Oft haben solche Schulen trotz einzelner Vakanzen noch deutlich mehr besetzte Stellen als Schulen in weniger schwierige sozialer Lage.
Bundesweit stehen bereits seit einiger Zeit nicht ausreichend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung, um den bestehenden Einstellungsbedarf zu decken. Eine Ausgangslage, die sich mit Blick auf die demographische Entwicklung und die anstehende Pensionierung der sog. „Babyboomer“ noch verstärken wird. Entsprechend prognostizieren führende Bildungswissenschaftler in den nächsten 15 bis 20 Jahren einen zum Teil erheblichen demographisch bedingten Fachkräftebedarf insgesamt und somit auch einen Lehrkräftemangel. Diese Entwicklung ist auch in Hamburg zu spüren, wenn bislang auch nicht in gleichem Maße wie in anderen Bundesländern. Dennoch hat sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation in der Ukraine und der damit einhergehenden deutlichen Erhöhung der Schülerzahlen an Hamburgs Schulen der Bedarf an Lehrkräften in Hamburg vergrößert.
Hamburg hat jedoch viele Maßnahmen ergriffen, um der Entwicklung entgegenzutreten. Seit 2011 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich der schulischen Bildung einen ausdrücklichen Schwerpunkt gesetzt und deutlich mehr Stellen zur Verfügung gestellt bzw. mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, als es gemessen an dem Schülerzuwachs notwendig gewesen wäre.
Seit 2011 hat der Hamburger Senat die Zahl der Stellen für die allgemeinbildenden staatlichen Schulen um 4.427 Stellen erhöht. Die tatsächliche Steigerung der Schülerzahl hätten nur einen Anstieg von 2.747 Stellen erfordert. Weitere 1.680 Stellen hat der Senat den Schulen zur Verfügung gestellt, um die Schulqualität deutlich zu verbessern.
Auf der Grundlage der von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Bedarfsgrundlagen erhält jede einzelne Schule die entsprechende Zuweisung an Stellen. Dabei werden von vornherein mehr Stellen als rechnerisch notwendig zugewiesen, damit Schulen einen personalwirtschaftlichen Puffer als Vertretungs- und Organisationsreserve haben. Dies sind im Schuljahr 2022/23 insgesamt 493 Stellen zusätzlich zum regulären Bedarf der allgemeinbildenden Schulen. Bei den Gymnasien und den Stadtteilschulen werden so rund 104% der rechnerisch erforderlichen Stellen zugewiesen, bei den Grundschulen schwankt die Zuweisung entsprechend ihrer Größe zwischen 104% bis 110%. Darüber hinaus ist gemäß der Hamburger Lehrerarbeitszeitverordnung in jeder zugewiesenen Vollzeitstelle eine Wochenstunde für Vertretung enthalten, über die die Schulen zusätzlich verfügen können. Hierfür müssten sonst ca. 570 weitere Vollzeitkräfte eingesetzt werden. Mit den so insgesamt rund 1.100 für Vertretung zur Verfügung stehenden Stellen könnten im Bedarfsfall 12,4% des Regelunterrichts vertreten werden.
Mit diesen Maßnahmen wurden unter anderem die Absenkung der Klassenfrequenzen, die Erhöhung der Zahl der doppelt besetzten Unterrichtsstunden sowie eine Arbeitsentlastung und mehr Vorbereitungszeit für Stadtteilschullehrkräfte ermöglicht. Durch diese Verbesserung konnte die Personalausstattung der Schulen im Verhältnis zu 2011 deutlich verbessert werden.
Auf weitere Maßnahmen der langfristigen Personalsicherung an Schulen ist darüber hinaus hinzuweisen:
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BSB die Fragen wie folgt:
Zu 1. bis 4.:
Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 22/10930.
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