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Leerstand in Bergedorf Süd

Antwort

Letzte Beratung: 29.04.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE

 

Auch in Bergedorf-Süd stehen augenscheinlich viele Wohnungen leer. Einige Häuser sind in einem sehr schlechten Zustand und verfallen langsam, aber sicher. Gleichzeitig stehen auch einige Grundstücke mitten in Wohngebieten leer.

 

Das Bezirksamt Bergedorf sieht eine proaktive Kontrolle von Leerstand als nicht nötig. Dabei scheint die Zahl der im letzten Jahr angegeben leerstehenden Wohnungen deutlich zu niedrig. Im Wohnraumschutzgesetz ist klar beschrieben, dass ein Leerstand mit einer Dauer von mehr als vier Monaten genehmigungspflichtig ist. Einige Gebäude stehen allerdings schon seit Jahren komplett leer, in wiederum anderen Gebäuden ist die Belegungsrate sehr gering. Die im letzten Jahr angegebenen 21 im Bezirk leerstehenden Wohnungen erscheinen uns als zu gering.

 

Bürger:innen gaben uns nach unseren Anfragen zu Leerstand weitere Hinweise auf leerstehende Wohnungen.

 

Daher fragen wir das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 25.03.2021 wie folgt:

 

 

  1. Wie viele leerstehende Wohnungen sind dem Bezirksamt Bergedorf derzeit bekannt und wie verteilt sich dieser Leerstand auf die Stadtteile im Bezirk Bergedorf?

 

Insgesamt sind dem Bezirksamt 35 leerstehende Wohnungen bekannt. Diese verteilen sich wie folgt auf die Stadtteile:

 

Lohbrügge: 15 Wohnungen

Kirchwerder: 12 Wohnungen

Bergedorf: 4 Wohnungen

Ochsenwerder: 2 Wohnungen

Billwerder: 1 Wohnung

Moorfleet: 1 Wohnung

 

 

  1. Welcher Leerstand ist in der Holtenklinker Straße 110 und 112 bekannt? Seit wann und aus welchem Grund besteht dieser Leerstand?

 

Unter der genannten Adresse ist dem Bezirksamt bislang kein Leerstand bekannt.

 

 

  1. Welcher Leerstand ist im Töpferhof 3 bekannt? Seit wann und aus welchem Grund besteht dieser Leerstand?

 

Unter der genannten Adresse ist dem Bezirksamt bislang kein Leerstand bekannt.

 

 

  1. Welcher Leerstand ist in der Wentorfer Straße 22 bekannt? Seit wann und aus welchem Grund besteht dieser Leerstand?

 

Unter der genannten Adresse ist dem Bezirksamt bislang kein Leerstand bekannt.

 

 

  1. Welcher Leerstand ist in der Wentorfer Straße 66 bekannt? Seit wann und aus welchem Grund besteht dieser Leerstand?

 

Unter der genannten Adresse ist dem Bezirksamt bislang kein Leerstand bekannt.

 

 

  1. Welcher Leerstand ist in der Holtenklinker Straße 6 bekannt? Seit wann und aus welchem Grund besteht dieser Leerstand?

 

Unter der genannten Adresse ist dem Bezirksamt bislang kein Leerstand bekannt.

 

 

  1. Welcher Leerstand ist im Gojenbergsweg 78 bekannt? Seit wann und aus welchem Grund besteht dieser Leerstand?

 

Unter der genannten Adresse ist dem Bezirksamt bislang kein Leerstand bekannt.

 

 

  1. Welche Pläne mit welchem zeitlichen Horizont bestehen für das leerstehende und verfallende Haus in der Holtenklinker Straße 64? Seit wann steht das Gebäude leer? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein solches Gebäude, das Wohnraum bieten könnte, verfallen?

 

Über den zeitlichen Verlauf des Leerstandes liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Der Verfall von Wohnraum kann eine Zweckentfremdung i.S. des Wohnraumschutzgesetzes darstellen. Soweit ein Abbruch und eine quantitative Neuschaffung von Wohnraum durch Neubau erfolgt, ist den Vorgaben des Wohnraumschutzgesetzes genügt. 

Seit dem Februar 2021 liegt ein Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten und einer gewerblichen Einheit vor.

 

 

  1. Welche Pläne bestehen für das leerstehende Grundstück Holtenklinker Straße 1? Wann sollen hier wie viele neue Wohnungen entstehen? Wann fanden hierzu letztmalig Gespräche zwischen Vorhabenträger und Verwaltung statt?

 

Hier liegt eine gültige Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Ladenfläche im Erdgeschoss vor. Ein letzter Kontakt zum Bauherrn bestand im Oktober 2020.

 

 

  1. Wie viele Wohnungen waren vor Abriss der Gebäude in der Holtenklinker Straße 1? Aus welchem Grund wurden die Gebäude abgerissen? Welche Auflagen hat das Bezirksamt zur Genehmigung des Abrisses erteilt?

 

Ausweislich der Zweckentfremdungsgenehmigung des Bezirksamtes wurden hier 4 Wohneinheiten abgebrochen. Über die Gründe, weswegen der Eigentümer den Gebäudebestand abgebrochen hat, hat das Bezirksamt keine Kenntnis. Zum Abriss wurden keine besonderen Auflagen erteilt, jedoch wurde für den Neubau die Errichtung von 2 Wohneinheiten im Sinne des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Anlehnung an die Förderrichtlinie der IFB als Auflage in der Baugenehmigung gefordert.

 

 

  1. Woher stammen die Daten zum Leerstand der Gebäude? Inwiefern werden die Angaben der Eigentümer:innen kontrolliert?

 

Die Daten zum Leerstand von Gebäuden erhält das Bezirksamt überwiegend durch Hinweise Dritter. Bei plausiblen Begründungen zum Leerstand durch die Eigentümer:innen erfolgt keine weitergehende Kontrolle.

 

 

 

 

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