21-0682

Lärmschutz an der Bergedorfer Straße zwischen Ladenbeker Furtweg und Lohbrügger Landstraße

Antrag

Letzte Beratung: 28.01.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.7

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Froh, Helm, Emrich und CDU-Fraktion

 

Die Bewohner des Dünenwegs und Ladenbeker Furtwegs (im südwestlichen Bereich) werden bezüglich der Lärmemissionen die Verlierer der für Oberbillwerder geplanten Anschlussstelle Ladenbeker Furtweg an die Bergedorfer Straße sein. Die jetzt neu gegründete „Interessengemeinschaft Zukunft Dünenweg“ ist daher mit Recht auf die Politik mit der Frage nach Lärmschutz an der Bergedorfer Straße zugegangen.

 

Bereits jetzt klagen die Anwohner des betroffenen Gebiets über den zunehmenden Verkehr auf der Bergedorfer Straße und die erhebliche Lärmbelästigungen. Durch den zusätzlichen neuen Verkehr von und nach Oberbillwerder wird dies noch zunehmen.

 

Die Bergedorfer Straße liegt im genannten Bereich in einem Trichter und der Lärm wird durch die überwiegend nord-östlichen Winde in das Wohngebiet getragen. Deshalb werden bereits heute in dem genannten Bereich Lärmschutzmaßnahmen gefordert.

 

Bereits für die dargestellte heutige Situation, und erst recht bei weiteren Erschließungsverkehren, ist eine Prüfung von vorbeugenden Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen,

  1. dass geprüft wird, ob durch die gestiegenen aktuellen Verkehrsbewegungen ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen im genannten Bereich, nördlich der Bergedorfer Straße zwischen Ladenbeker Furtweg und Lohbrügger Landstraße, besteht.
  2. dass im Rahmen einer neuen Anbindung vom Ladenbeker Furtweg an die Bergedorfer Straße geprüft wird, ob ab dann ein Rechtsanspruch an Lärmschutzmaßnahmen im genannten Bereich, nördlich der Bergedorfer Straße zwischen Ladenbeker Furtweg und Lohbrügger Landstraße, besteht.
  3. Der Bezirksamtsleiter stellt das Ergebnis seiner Bemühungen dem Verkehrsausschuss vor.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

---

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.