20-1899

Lärm vom Nettelnburger Landweg

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.01.2019
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Witte, Froh, Helm und der CDU-Fraktion

 

Der Nettelnburger Landweg hat nach seiner Erstellung von der Kreuzung Oberer Landweg bis zur Nettelnburger Straße bereits eine erneuerte Lärmschutzwand erhalten. An der nördlichen Autobahnauffahrt A25 Nettelnburg - Richtung Westen – ist eine nachträgliche erhöhte Lärmschutzwand gebaut worden.

 

Dieser Straßenbereich wird von allen Verkehrsteilnehmern, die von der A25 nach Nettelnburg, Bergedorf West und in den östlichen Teil von Neu-Allermöhe fahren, benutzt.

 

Zwischen dieser A25-Abfahrt, die auf den Nettelnburger Landweg führt, und der Nettelnburger Straße ist bisher kein Lärmschutz errichtet worden. Am stärksten betroffen sind die Anwohner zwischen Hackmackbogen, westlicher Teil und Nettelnburger Landweg. Hierzu gehören ebenfalls die Anwohner des Puritzweg, Klophausring und Benselweg.

 

Der zusätzliche Lärmschutz wurde in einem Planverfahren nach §17 Fernstraßengesetz i.V. §§72 ff Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz mit Plangenehmigung vom 1.7.2010 festgelegt. Im Jahre 2011 wurde mit der Umsetzung begonnen, jedoch der oben geschilderte Bereich ausgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Weshalb wurden an diesem Teil des Nettelnburger Landwegs keine Lärmschutzmaßnahmen errichtet?
  2. Worin besteht der vermeintliche Unterschied zwischen den Grundstücken am Oberen Landweg und den Grundstücken am westlichen Hackmackbogen, der Lücke des Schallschutzes?
  3. Ist eine aktuelle Verkehrszählung für den Nettelnburger Landweg vorhanden? Wenn ja, mit welchen Werten?
  4. Wurde geprüft, ob hier ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz besteht?
  5. Wurde geprüft, ob und wie hier Abhilfe im Sinne der Anwohner geschaffen werden kann?

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---