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Kurt-A.-Körber-Chaussee - Ist fertig gestellt etwas anderes als fertig?

Antwort

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28.01.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Emrich, Froh und der CDU-Fraktion

 

Über ein Jahr mussten Anlieger, Fahrrad- und Autofahrer mit der Baustelle Kurt-A.-Körber-Chaussee leben. Letzte Woche wurde nun die Straße wieder frei gegeben und das Bezirksamt wird in der Bergedorfer Zeitung vom 8. Dezember dahingehend zitiert, dass die Straße fertig gestellt sei.

 

Nun ist aber zu beobachten, dass an einigen Stellen gerade „fertig gestellte“ Abschnitte wieder aufgemacht werden. U.a. soll ein Telekommunikationsunternehmen noch Leitungen verlegen und an zwei Stellen soll es Probleme mit dem Anschluss an die Kanalisation geben

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 14.12.2020 wie folgt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Warum gibt es noch Arbeiten an der gerade fertig gestellten Straße?

 

Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Die Straße ist für den Verkehr wieder frei gegeben worden, kleinere Arbeiten werden seitdem aber noch ausgeführt und festgestellte Mängel behoben bis ein abnahmefähiger Zustand erreicht ist.

 

 

  1. Wann werden diese Arbeiten beendet sein?

 

Kleine Restarbeiten werden auch noch bis in das neue Jahr hinein ausgeführt werden müssen, da es Lieferengpässe bei Materialien gibt. Hinzu kommt die Behebung von bisher schon festgestellten Mängeln. Diese Arbeiten werden auf Grund der Witterungsverhältnisse teilweise erst im neuen Jahr ausgeführt werden können.

 

  1. Entstehen durch diese Arbeiten zusätzliche Kosten? Wenn ja, in welcher höhe und wer hat diese zu tragen?

 

Nein.

 

 

  1. Ist es richtig, dass noch Anschlüsse an die Kanalisation fertig gestellt werden müssen? Wenn ja, warum und wer ist dafür verantwortlich, dass dies nicht im Rahmen der Arbeiten bis zur bisherigen Fertigstellung erfolgt ist?

 

Nein.

 

 

  1. Ist es richtig, dass noch Kabelarbeiten eines Telekommunikationsunternehmens erfolgen? Wenn ja, warum und wer ist dafür verantwortlich, dass dies nicht im Rahmen der Arbeiten bis zur bisherigen Fertigstellung erfolgt ist?

 

Ja. Es handelt sich hierbei um einen aktuell aufgetretenen Kabelschaden der Telekom. Hierbei wurde der notwendige Aufwand zur Instandsetzung minimiert.

 

 

  1. Gibt es Anzeichen, dass weitere Arbeiten noch nicht fertig gestellt sind? Wenn ja, welche und wann würden diese beendet sein?

 

Vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 2.

Sollten darüber hinaus bei der Abnahme Mängel festgestellt werden, werden diese nach Absprache mit der Baufirma behoben. Ein Zeitrahmen kann aus witterungstechnischen Gründen nicht genannt werden.

 

 

  1. Wann ist der Termin für die endgültige Abnahme der Straßenbauarbeiten?

 

Der Termin der Abnahme ist am 17.12.2020.

 

 

  1. Ist ein Mitarbeiter des Bezirksamts den in der Bergedorfer Zeitung vom 8. Dezember enthaltenen Hinweisen von Bürgern nachgegangen, dass der Straßenbelag sehr wellig sei, teilweise einem Flickenteppich ähnele und Wülste und Kanten aufweise? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Das Bezirksamt hat die in der Zeitung enthaltenen Hinweisen zum Zustand der Straße geprüft. Es konnten keine Mängel festgestellt werden. Der genannte Hinweis, dass der hergestellte Straßenbelag wellig erscheint, lässt sich bautechnisch erklären:  Um das Regenwasser überall möglichst zügig abführen zu können, kommt es in manchen Bereichen zu stärkeren Gefällestrecken. Dies kann auf eine längere Strecke gesehen ein optisch unruhiges Bild entstehen lassen, ist aber für eine effektive Entwässerungsleistung notwendig. Einen Flickenteppich erkennt das Bezirksamt hier nicht.

 

 

  1. Was wären die rechtlichen Folgen, wenn die Straße, so wie sie jetzt ist, abgenommen würde und das Bezirksamt danach feststellt, dass die in Frage 6 genannten Mängel bestehen?

 

Die Frage zu rechtlichen Folgen stellt sich hier aus Sicht des Bezirksamtes nicht, da der in Frage 8 beschriebene Zustand der Straße keinen Mangel darstellt. Wenn es bei der noch ausstehenden Abnahme zur Feststellung von sichtbaren Mängeln durch das Bezirksamt kommen sollte, werden diese protokolliert und müssen von der Baufirma innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens behoben werden. Wird eine Baumaßnahme mit sogenannten verdeckten  Mängeln (Mängeln, die bei der Abnahme nicht feststellbar sind) abgenommen, kann der Auftraggeber auch nach der Abnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist die Behebung der Mängel verlangen.

 

 

  1. Sieht das Bezirksamt überhaupt den dargestellten Zustand als Mangel an? Wenn nein, wieso nicht?

 

Nein, vgl. Antwort zu Frage 8.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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