Kurt-A.-Körber-Chaussee - Ist fertig gestellt etwas anderes als fertig?
Kleine Anfrage der BAbg. Emrich, Froh und der CDU-Fraktion
Über ein Jahr mussten Anlieger, Fahrrad- und Autofahrer mit der Baustelle Kurt-A.-Körber-Chaussee leben. Letzte Woche wurde nun die Straße wieder frei gegeben und das Bezirksamt wird in der Bergedorfer Zeitung vom 8. Dezember dahingehend zitiert, dass die Straße fertig gestellt sei.
Nun ist aber zu beobachten, dass an einigen Stellen gerade „fertig gestellte“ Abschnitte wieder aufgemacht werden. U.a. soll ein Telekommunikationsunternehmen noch Leitungen verlegen und an zwei Stellen soll es Probleme mit dem Anschluss an die Kanalisation geben
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 14.12.2020 wie folgt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Die Straße ist für den Verkehr wieder frei gegeben worden, kleinere Arbeiten werden seitdem aber noch ausgeführt und festgestellte Mängel behoben bis ein abnahmefähiger Zustand erreicht ist.
Kleine Restarbeiten werden auch noch bis in das neue Jahr hinein ausgeführt werden müssen, da es Lieferengpässe bei Materialien gibt. Hinzu kommt die Behebung von bisher schon festgestellten Mängeln. Diese Arbeiten werden auf Grund der Witterungsverhältnisse teilweise erst im neuen Jahr ausgeführt werden können.
Nein.
Nein.
Ja. Es handelt sich hierbei um einen aktuell aufgetretenen Kabelschaden der Telekom. Hierbei wurde der notwendige Aufwand zur Instandsetzung minimiert.
Vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 2.
Sollten darüber hinaus bei der Abnahme Mängel festgestellt werden, werden diese nach Absprache mit der Baufirma behoben. Ein Zeitrahmen kann aus witterungstechnischen Gründen nicht genannt werden.
Der Termin der Abnahme ist am 17.12.2020.
Das Bezirksamt hat die in der Zeitung enthaltenen Hinweisen zum Zustand der Straße geprüft. Es konnten keine Mängel festgestellt werden. Der genannte Hinweis, dass der hergestellte Straßenbelag wellig erscheint, lässt sich bautechnisch erklären: Um das Regenwasser überall möglichst zügig abführen zu können, kommt es in manchen Bereichen zu stärkeren Gefällestrecken. Dies kann auf eine längere Strecke gesehen ein optisch unruhiges Bild entstehen lassen, ist aber für eine effektive Entwässerungsleistung notwendig. Einen Flickenteppich erkennt das Bezirksamt hier nicht.
Die Frage zu rechtlichen Folgen stellt sich hier aus Sicht des Bezirksamtes nicht, da der in Frage 8 beschriebene Zustand der Straße keinen Mangel darstellt. Wenn es bei der noch ausstehenden Abnahme zur Feststellung von sichtbaren Mängeln durch das Bezirksamt kommen sollte, werden diese protokolliert und müssen von der Baufirma innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens behoben werden. Wird eine Baumaßnahme mit sogenannten verdeckten Mängeln (Mängeln, die bei der Abnahme nicht feststellbar sind) abgenommen, kann der Auftraggeber auch nach der Abnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist die Behebung der Mängel verlangen.
Nein, vgl. Antwort zu Frage 8.
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