21-1744.01

Kopfbäume und Nachpflanzungen am Katendeich

Antwort

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25.05.2023
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Petersen-Griem und SPD-Fraktion

der BAbg. Rüssau und Grünen-Fraktion

des BAbg. Meyns und FDP-Fraktion

 

Am Katendeich werden seit vielen Jahren alte, aber auch neu gepflanzte Bäume regelmäßig zu sogenannten Kopfbäumen zurückgeschnitten. Früher dienten Kopfbäume der Gewinnung von Brennholz, Bau- und Flechtmaterial und vielem mehr. Diese Nutzungen dürften heute von eher geringer Relevanz sein.

Ferner wurden einige Pappeln auf dem südwestlichen Schulgelände der Schule am Fiddigshagen gefällt.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 24.04.2023 wie folgt:

 

Deshalb fragen wir das Bezirksamt:

  1. Warum werden die Bäume entlang des Katendeichs, auch neu gepflanzte Bäume, zu sogenannten Kopfbäumen gestutzt?

 

 

Mit der Erstbepflanzung wurde seinerzeit entschieden am Katendeich Kopfbäume zu pflanzen. Dies ergibt sich aus dem ungewöhnlich geringen Abstand der Bäume untereinander. Daher werden auch Bäume, die durch das Bezirksamt nachgepflanzt werden, als Kopfbäume gepflanzt.

Um regulär wachsende Bäume am Standort zu erhalten, wären alle Bäume zu entfernen und durch neue zu ersetzen. Der Abstand zwischen den Bäumen würde sich hierdurch jedoch deutlich erhöhen, so dass insgesamt weniger Bäume gepflanzt würden.

 

 

  1. Wie sieht die CO2-Bilanz eines sogenannten Kopfbaums verglichen mit der eines natürlich gewachsenen Baumes aus?

 

Dazu liegen dem Bezirksamt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.

 

 

  1. Werden die im Zuge des An- und Umbaus der Grundschule Nettelnburg gefällten Bäume zeit- und ortsnah nachgepflanzt? Wenn nein, warum nicht?

 

Für den Neubau eines Hamburger Klassenhauses in der Grundschule Nettelnburg, mussten Ende Februar 2023 vier baubehindernde Pappeln gefällt werden.

Als Ersatz für die Pappeln müssen 4 großkronige Laubbäume an geeigneter Stelle auf dem Grundstück neu gepflanzt werden (Pflanzqualität: Hochstamm, Stammumfang mindestens 16 - 18 cm). Die Ersatzpflanzung ist in der ersten Pflanzperiode (Frühjahr/Herbst) nach Baufertigstellung durchzuführen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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