Konzept zur nachhaltigen Entwicklung des Erholungswaldes "Sander Tannen"
Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.5
Große Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert,Graßhoff, Cantay, Jobs– Fraktion Die Linke
Mit der Drucksache XVIII/0855 vom 09.09.2009 hatte das Bezirksamt Bergedorf ein Konzept zur nachhaltigen Entwicklung des Erholungswaldes "Sander Tannen" vorgelegt. Darin wurden Ziele bis 2019 sowie konkrete waldbauliche, naturschutzfachliche und erholungsbezogene Maßnahmen formuliert, unter anderem zu Durchforstungen, Rückegassen, Totholzanteilen, Ruhezonen und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Dazu fragen wir das Bezirksamt:
1. Umsetzungsstand: Inwieweit wurden die in der Drucksache XVIII/0855 genannten Maßnahmen (u.a. die Durchforstungen 2009/2010 und 2013/2014, die Pflanzung von Buchen- und Eichenheistern, die Anlage von Ruhezonen und die naturschutzfachlichen Ziele wie Eichenanteil, Totholzmenge und Waldrandgestaltung) tatsächlich umgesetzt? Gibt es eine Auswertung oder einen Bericht zum Zielerreichungsgrad?
2. Wurde dem Umweltausschuss der Bezirksversammlung, wie unter 'V' in der Drucksache angekündigt, regelmäßig berichterstattet und neu formulierte Ziele und Maßnahmen zur Stellungnahme vorgelegt? Wenn ja: Wann und mit welchen konkreten Inhalten?
3. Fortschreibung der Planung: Da der ursprüngliche Planungszeitraum bis 2019 lief, fragen wir, ob es eine Fortschreibung, Aktualisierung oder ein Nachfolgekonzept für die "Sander Tannen" gibt bzw. ob eine solche Fortschreibung in Planung ist. Falls ja: Wo ist dies einzusehen?
4. Waldbrandschutz: Nach unserer Beobachtung liegt im Wald vor Ort weiterhin größere Mengen Holz bzw. Totholz auf dem Boden, und der Bestand wird nach wie vor maßgeblich von Kiefern geprägt, die als besonders brandanfällig gelten. Vor dem Hintergrund zunehmend trockener und heißer Sommer bitten wir um Auskunft,
a) ob und wie das Thema Waldbrandschutz in der Bewirtschaftung der "Sander Tannen" berücksichtigt wird,
b) ob eine Gefährdungseinschätzung für dieses Waldgebiet vorliegt und
c) ob im Zuge künftiger Durchforstungen oder Pflegemaßnahmen gezielt Maßnahmen zur Reduzierung der Waldbrandgefahr (z. B. Abfuhr von liegendem Holz, Anpassung des Kiefernanteils) vorgesehen sind.
Beschluss:
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