Kindertagesstätten - Angebot aktuell und übersichtlich zur Verfügung stellen
Drs. 21-1647.01
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,
1. die Sozialbehörde zu ersuchen, gemeinsam mit den Trägern der Tagesstätten zu eruieren, ob und wie eine laufend aktuelle, digital zugängliche ortsbezogene Gesamtübersicht freier Kita-Plätze in der FHH geschaffen werden könnte;
2. im Jugendhilfeausschuss über das Ergebnis der Gespräche mit der Landesbehörde zu berichten.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Drs. 21-1647.01 wie folgt Stellung:
Im vorrangig nachfrageorientierten Hamburger Kita-Gutschein-System liegt es in der Verantwortung der Träger, ihre Betreuungsangebote eigenständig zu planen und an den Wünschen und Bedarfen der Familien auszurichten. Eine zentrale Platzvergabe sieht das Kita-Gutschein-System nicht vor. Den Eltern obliegt es, einen ihren Wünschen und Bedarfen entsprechenden Kita-Platz für ihr Kind zu suchen. Sie werden hierbei von den zuständigen Fachabteilungen der Bezirksämter bei Bedarf unterstützt.
Mit dem Kita-Informationssystem (www.hamburg.de/kita-finden) stellt die Sozialbehörde Eltern eine interaktive Karte sowie eine Datenbank zur Verfügung, mit denen Kindertageseinrichtungen (Kitas) kleinräumig beispielsweise im Wohnumfeld oder in der Nähe des Arbeitsplatzes ausfindig gemacht werden können. Bei der Entscheidung von Eltern, welche Kita die Betreuung ihres Kindes übernehmen und wie sie aussehen soll, ist das Gespräch mit Kita-Leitungen und der Besuch mehrerer Kitas nicht durch Internetrecherche zu ersetzen.
Wesentlich für die Aussagefähigkeit eines zentralen Online-Angebots zur Suche eines freien beziehungsweise passenden Betreuungsplatzes wäre die Aktualität der Daten. Für eine zielführende Orientierung der Eltern wäre die Aktualität der Daten von den Kitas verbindlich sicherzustellen. Dies kann nach Einschätzung der Sozialbehörde nicht gewährleistet werden, zumal die Kita-Träger an einer gemeinsamen Darstellung nicht gleichermaßen interessiert sind. Lückenhafte oder verspätete Datenpflege mindert die Aussagekraft einer Online-Platzsuche deutlich. Sorgeberechtigte könnten nicht davon ausgehen, dass sie einen Betreuungsplatz gefunden haben, wenn im Internet ein solcher als verfügbar angezeigt würde. Weiterhin sind Kita-Träger bei der Platzvergabe grundsätzlich (im Rahmen von § 12 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘) frei in ihrer Entscheidung, welches Kind sie aufnehmen. Das bedeutet, dass Eltern nicht umhinkommen, mit den Kitas oder Kindertagespflegepersonen, die für sie infrage kommen, im persönlichen Kontakt die tatsächliche Verfügbarkeit und die Eignung des Betreuungsangebotes zu prüfen.
Siehe 22/2581 und 22/2468.
Vor diesem Hintergrund wird seitens der Sozialbehörde eine „digitale Gesamtübersicht über freie Kita-Plätze“ nicht für sinnvoll erachtet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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