21-0862

Keine Spekulation mit Grund und Boden!

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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Gremium
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29.04.2021
Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen

der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE


Keine Spekulation mit Grund und Boden! Das sagt nicht nur DIE LINKE, sondern auch das Bundesverfassungsgericht. In einem Beschluss aus dem Jahr 1967 stellte das Gericht fest, dass Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist und daher „dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen“ nicht vollständig zu überlassen ist. Das Gericht stellte fest, dass deshalb Grund und Boden deutlich stärker als andere Vermögensgüter geschützt werden muss, um den Interessen der Allgemeinheit gerecht zu werden.

In Hamburg sind die Bodenpreise in den letzten Jahren geradezu explodiert, seit 2016 sind sie gar um 28,6 % gestiegen. Auch die Mieten steigen in rasantem Tempo. Der Hamburger Senat möchte diese Entwicklung allein mit dem Bauen von neuen Wohnungen aufhalten.
Ein von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Auftrag gegebenes und kürzlich veröffentlichtes Gutachten zeigt jedoch: Mehr Wohnungsbau erhöht die Kosten und lässt die Mieten steigen. Der vermehrte Bau von Wohnungen vor allem im gehobenen Bereich lässt die Mieten demnach weiter steigen.

Der alleinige Fokus auf das Bauen ist gescheitert. Ein weitergehender Eingriff in den Immobilienmarkt ist dringend geboten, aufgeblähte Immobilienblasen bringen keine geringeren Mieten. Es ist jetzt an der Zeit, Grund und Boden kapitalistischen Marktzwängen zu entziehen. Die Stadt muss die Interessen der Allgemeinheit wieder stärker vertreten und zum Hauptakteur statt Zuschauer werden.

 

 

 

Wir fragen daher:

  1. Welche Flächen befinden sich derzeit in städtischem Besitz und wie werden diese jeweils genutzt?
  2. Welche Flächen mit welcher Größe wurden in den Jahren 2011 – 2020 im Bezirk Bergedorf vergeben?
  1. Welche dieser Flächen wurden verkauft? Wie hoch war jeweils der Verkaufspreis? Wie wurde der Verkaufspreis jeweils festgesetzt?
  2. Welche dieser Flächen wurden per Erbbaurecht vergeben? Wie lang ist jeweils die Pachtzeit? Wie hoch jeweils der Erbbaupachtzins?
  1. Welche Flächen im Bezirk Bergedorf sind in den Jahren 2011- 2020 im heimgefallen? Wie hoch war jeweils die Entschädigung und wie wurden diese Flächen jeweils nachgenutzt?
  2. Welche Flächen im Bezirk Bergedorf wurden in den Jahren 2011 – 2020 durch die Stadt aufgekauft? Wie hoch war jeweils der Ankaufspreis? Wie wurde der Ankaufspreis jeweils festgesetzt?
  3. Für welche Flächen im Bezirk Bergedorf existieren städtebauliche Verträge und wann wurden diese Verträge jeweils abgeschlossen?
  1. Was ist jeweils der Grund für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages?
  2. Was wird in den städtebaulichen Verträgen jeweils festgesetzt? Bitte jeweils bspw. den Umfang der Bebauung, Art der Nutzung, Finanzierung, Beteiligung an städtischen Grünanlagen usw. angeben.
  1. In welchen Fällen könnte es im Bezirk Bergedorf Vorkaufsrechte geben?
  2. Wie sollen die Flächen in Oberbillwerder vergeben werden?
  3. Wie sollen die Verkaufspreise, Erbbaupachtzinsen oder Mieten in Oberbillwerder festgesetzt werden?
  4. Wie viele Wohnungen im Bezirk Bergedorf wurden in den Jahren 2011 – 2020 jeweils neu gebaut, wie viele abgerissen oder anderweitig dem Wohnungsmarkt entzogen?
  5. Wie viel Fläche wurde in den Jahren 2011 – 2020 jeweils neu versiegelt?
  6. Wie viel Fläche wurde in den Jahren 2011 – 2020 jeweils entsiegelt?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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