21-1262.01

Keine Corona-Sonderzahlung für Beschäftige der Freien Träger der Jugendhilfe?

Antwort

Letzte Beratung: 03.03.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Jobs, Mirbach, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Die im Tarifvertrag der Länder (T-VL) zusammengeschlossenen Tarifvertragsparteien haben sich Ende November 2021 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der neue Tarifvertrag gilt vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2023. Neben einer Entgelterhöhung von 2,8 Prozent zum 01.12.2022 wurde auch eine sog. Corona-Sonderzahlung vereinbart.

 

Von verschiedenen Freien Trägern der Jugendhilfe aus den Bereichen der OKJA, FamFö, SAE und SAJF wurde berichtet, dass keine Tarifverstärkungsmittel für die Sonderzahlung bei den Freien Trägern seitens der Fachbehörde vorgesehen seien.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 04.02.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Stellen im Bereich der OKJA, FamFö und SAE werden im Bezirk Bergedorf derzeit bei Freien Trägern zuwendungsfinanziert und welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich daraus für die Umsetzung der Sonderzahlung?

 

Es werden aktuell folgende Stellen bei Freien Träger finanziert:

 

OKJA: 

21,92

FamFö:

4,1

SAE:

3,88

 

 

Nicht für alle der genannten Stellen ergibt sich im Zuwendungszeitraum 2022 ein erhöhter Finanzierungsbedarf. Träger, die einem Tarifverbund außerhalb des TVL angehören, sind von der Umsetzung des genannten Tarifabschlusses nicht betroffen. Alle Träger, die keinem anderen Tarifverbund angehören, haben die Möglichkeit, die Corona-Sonderzahlung sowie die ab dem 01.12. geltende Erhöhung ihren Mitarbeitenden zukommen zu lassen und diese Kosten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nachzuweisen.

 

 

  1. Wie viele Stellen im Bereich SAJF werden im Bezirk Bergedorf derzeit bei Freien Trägern zuwendungsfinanziert und welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich daraus für die Umsetzung der Sonderzahlung?

 

Es werden aktuell folgende Stellen bei Freien Träger finanziert:

 

SAJF:  35,42

 

Nicht für alle der genannten Stellen ergibt sich im Zuwendungszeitraum 2022 ein erhöhter Finanzierungsbedarf. Träger, die einem Tarifverbund außerhalb des TVL angehören, sind von der Umsetzung des genannten Tarifabschlusses nicht betroffen. Alle Träger, die keinem anderen Tarifverbund angehören, haben die Möglichkeit, die Corona-Sonderzahlung sowie die ab dem 01.12. geltende Erhöhung ihren Mitarbeitenden zukommen zu lassen und diese Kosten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nachzuweisen.

 

 

  1. Wie viele Stellen im Bereich der OKJA, FamFö, SAE und SAJF werden im Bezirk Bergedorf derzeit über die Rahmenzuweisung für den öffentlichen Träger bzw.  Stellenplan des Bezirksamtes finanziert? Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich daraus für die Umsetzung der Sonderzahlung?

 

Es werden aktuell folgende Stellen beim öffentlichen Träger finanziert:

 

OKJA:   8,3

FamFö: 3,56

SAE/SAJF:  keine kommunale Stellen

 

Da die kommunalen Stellen nicht aus den Rahmenzuweisungen sondern dem Einzelplan des Bezirkes finanziert werden ergibt sich kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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