Keine Corona-Sonderzahlung für Beschäftige der Freien Träger der Jugendhilfe?
Kleine Anfrage der BAbg. Jobs, Mirbach, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE
Die im Tarifvertrag der Länder (T-VL) zusammengeschlossenen Tarifvertragsparteien haben sich Ende November 2021 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der neue Tarifvertrag gilt vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2023. Neben einer Entgelterhöhung von 2,8 Prozent zum 01.12.2022 wurde auch eine sog. Corona-Sonderzahlung vereinbart.
Von verschiedenen Freien Trägern der Jugendhilfe aus den Bereichen der OKJA, FamFö, SAE und SAJF wurde berichtet, dass keine Tarifverstärkungsmittel für die Sonderzahlung bei den Freien Trägern seitens der Fachbehörde vorgesehen seien.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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