Kein Einsatz von Glyphosat auf Flächen der FHH im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 31.01.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.1
Antrag der BAbg. Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE
In der Drucksache 20-1597.03 legt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation dar, dass Glyphosat auf städtisch verpachteten Flächen weiterhin erlaubt sei und ein Verbot derzeit nicht in Betracht bezogen werde. Da neue Studien vom Januar 2019 belegen, dass die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat auf bestenfalls fragwürdigen Grundlagen beruhte und die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Pflanzengifts systematisch verharmlost wurden, sollte diese Haltung im Interesse unser aller Gesundheit und im Interesse der Umwelt revidiert werden. Der Bezirk Bergedorf mit den größten landwirtschaftlichen Flächen Hamburgs ist hier in besonderer Weise betroffen und damit auch gefordert.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO (IACR) stufte das Totalherbizid Glyphosat 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" ein. Das Umweltbundesamt lehnte die Wiedergenehmigung des Wirkstoffes Glyphosat wegen Bedrohung des Artenreichtums in 2017 ab. Die Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR) und die US-amerikanische US Environmental Protection Agency (EPA) kamen jedoch zu einer der IARC widersprechenden Einschätzung bezüglich der Karzinogenität und in der Folge wurde in 2017 die Zulassung von Glyphosat in den Mitgliedsstaaten der EU für fünf Jahre, also bis 2022, verlängert.
Im Januar dieses Jahres erschienen zwei Studien, die zeigen, dass die Bewertungen der BfR und der EPA in gravierender Weise Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis verletzt haben und im Gegensatz zur Evaluation der IACR nicht als unabhängige Bewertungen gelten können. So wurde gefunden, dass der Text der Risikobewertung des BfR im besonders relevanten Kapitel über die Gesundheitsrisiken von Glyphosat zu rund 73 Prozent direkt aus einem Dokument der europäischen Glyphosate Task Force (GTF) kopiert wurde.[1] Die GTF repräsentiert 21 europäische Pflanzenschutzmittel-Unternehmen, darunter Monsanto Europe N.V. Der korrespondierende Bericht der EPA basierte zum größten Teil auf nicht-veröffentlichten Studien der um die Zulassung bemühten Unternehmen, während der IACR-Bericht seine Schlussfolgerungen ausschließlich auf unabhängigen wissenschaftlichen Studien stützte, die in Fachzeitschriften mit sogenanntem Peer-Review Verfahren veröffentlicht wurden.[2] Damit entspricht nur der Bericht der IARC den gängigen Qualitätsstandards der wissenschaftlichen Forschung. Mit anderen Worten: Die Wiederzulassung von Glyphosat beruhte auf Gutachten, die die Chemieunternehmen im Wesentlichen selbst verfasst haben und nicht auf den Erkenntnissen unabhängiger Forschung.
Vor diesem Grund beantragen wir:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
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