21-0096

Jüdischer Friedhof

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 26.09.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.6

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Jacobsen, Meyns und Kubat und FDP-Fraktion

 

Der 1841 eingerichtete jüdische Friedhof in Bergedorf ist das einzige Zeugnis jüdischen Lebens im Bezirk und daher von großer kultureller Bedeutung. Das gesamte Gelände des ehemaligen Friedhofs ist daher in die Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg als Kulturdenkmal eingetragen worden. Darüber hinaus gilt hier die Erhaltungsverordnung des Baurechts, die höchste Form des Schutzes, den das Baurecht bietet. Dennoch hat das Bezirksamt das 1939 durch die Nationalsozialisten enteignete und nicht exhumierte Gelände verkauft und zeitweise hier sogar den Bau eines Heizkraftwerks vorgeschlagen. Inzwischen hat der private Eigentümer die aufstehende Baracke zu einem Bürogebäude mit Sitz für seine 16 Firmen umgebaut und hat eine  bisher an dieser Stelle nicht existierende, breite Zuwegung mit Treppenstufen  durch das Gelände graben und pflastern lassen. Die zwischen Bezirksamt und dem neuen Eigentümer vertraglich vereinbarte Gedächtnisstätte ist dagegen bisher nicht entstanden.

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist dieser schwere Eingriff in das denkmalgeschützte und durch Baurecht geschützte Gelände erfolgt?
  2. Wie sieht die Auslegung des Planrechts des Bezirksamtes aus bzw. wie lässt der vorhandene Bebauungsplan den Bau des neuen Weges im Hinblick auf § 2 Abs. 12 der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 95 und auf die Begründung zum Bebauungsplan B 95, Punkt 4.7 sowie in Bezug zu § 172 ff. BauGB zu?
  3. Hat sich das Bezirksamt vor Erteilung der Baugenehmigung  einen eigenen Eindruck von der Situation vor Ort gemacht?
  4. Wenn nein, warum ist dies bei einem derart historisch belasteten und mit größter Vorsicht und Fingerspitzengefühl zu behandelnden Grundstück nicht geschehen?
  5. Weshalb hat der zuständige Mitarbeiter des Bauamtes sich lediglich auf den vom neuen Eigentümer selbst vorgelegten Plan verlassen, der einen angeblich existierenden  Weg an dieser Stelle enthielt und nicht das existierende, offizielle Planwerk zum Abgleich hinzugenommen?
  6. Was gedenkt das Bezirksamt gegen diese und weitere Eingriffe in das historische Gelände zu unternehmen?
  7. Wann wird endlich die zwischen Bezirksamt und dem neuen Eigentümer vertraglich vereinbarte Gedächtnisstätte in dem zum Bürohaus genutzten Gebäude auf dem Friedhof umgesetzt und wer stellt von offizieller Seite sicher, dass der Inhalt der Ausstellung sich in würdiger und angebrachter Weise und in dem entsprechenden Umfang mit dem jüdischen Friedhof befasst? 
  8. Inwiefern wird das Bezirksamt kurzfristig darauf einwirken, dass der sich auf dem Privatgelände befindliche Bauschutt entfernt wird und ein ordnungsgemäßer und würdiger Zustand hergestellt wird?

 

Petitum/Beschluss

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