Jüdischer Friedhof
Letzte Beratung: 26.09.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.6
Große Anfrage der BAbg. Jacobsen, Meyns und Kubat und FDP-Fraktion
Der 1841 eingerichtete jüdische Friedhof in Bergedorf ist das einzige Zeugnis jüdischen Lebens im Bezirk und daher von großer kultureller Bedeutung. Das gesamte Gelände des ehemaligen Friedhofs ist daher in die Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg als Kulturdenkmal eingetragen worden. Darüber hinaus gilt hier die Erhaltungsverordnung des Baurechts, die höchste Form des Schutzes, den das Baurecht bietet. Dennoch hat das Bezirksamt das 1939 durch die Nationalsozialisten enteignete und nicht exhumierte Gelände verkauft und zeitweise hier sogar den Bau eines Heizkraftwerks vorgeschlagen. Inzwischen hat der private Eigentümer die aufstehende Baracke zu einem Bürogebäude mit Sitz für seine 16 Firmen umgebaut und hat eine bisher an dieser Stelle nicht existierende, breite Zuwegung mit Treppenstufen durch das Gelände graben und pflastern lassen. Die zwischen Bezirksamt und dem neuen Eigentümer vertraglich vereinbarte Gedächtnisstätte ist dagegen bisher nicht entstanden.
Wir fragen das Bezirksamt:
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