21-0973.01

Japanischer Knöterich in den Vier- und Marschlanden

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.09.2021
26.08.2021
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Emrich, Froh, Pelch und der CDU-Fraktion

 

Der japanische Knöterich ist eine invasive Pflanze, die andere Pflanzenarten zurückdrängt. Sie ist von geringem Wert für die Natur, zerstört aber die heimischen Gewächse. Z.B. entlang des Marschbahndamms und des Vierländerdamms ist er an vielen Stellen anzutreffen. Der Knöterich verbreitet sich rasch, wenn nicht eingegriffen wird.

 

Je eher dieser aufwendige Eingriff (Ausgraben, Abbrennen, Mähen in kurzen Abständen) erfolgt, desto besser lässt sich das Wachstum eingrenzen oder gar verhindern. Die bisherigen Maßnahmen des Bezirksamts scheinen im Hinblick auf die bekannten Stellen nicht ausreichend. Hier wird oft nur ein oder zweimal im Jahr gemäht und die Ausbreitung der Pflanze steigt kontinuierlich.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 29.06.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1)                 Wie viele und welche Stellen mit Bewuchs von japanischem Knöterich sind dem Bezirksamt in den Vier- und Marschlanden bekannt? Bitte getrennt nach öffentlichen und privaten Bereichen auflisten und die Größe der einzelnen Flächen benennen.

 

Dem Bezirksamt Bergedorf sind folgende Vorkommen des japanischen Knöterich in den Vier- und Marschlanden bekannt:

  • Im Straßenbegleitgrün in den Straßenzügen Ochsenwerder Landstraße, Hofschläger Weg und Brennerhof (zusammen etwa 750 m²)
  • Im NSG Kiebitzbrack (etwa 150 m²)
  • Im NSG Kirchwerder Wiesen am Fersenweg (etwa 200m²)

 

 

2)                 Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt wann und wie oft in den letzten drei Jahren ergriffen, um den japanischen Knöterich einzugrenzen oder zu vernichten?

 

Im Bereich des unter 1. Genannten Straßenbegleitgrün werden die bekannte Bestände bis zu 8x im Jahr gemäht. Im NSG Kirchwerder Wiesen erfolgt durch den Nabu die Ausgrabung der Pflanzen.

 

3)                 Wie schätzt das Bezirksamt fachlich das Vorhandensein dieser invasiven Pflanze ein und welche Priorität wird der Beseitigung eingeräumt?

 

Der japanische Knöterich stellt mit seinen dichten Beständen in der Tat eine Beeinträchtigung der heimischen Flora und Fauna dar, da sie andere Pflanzen durch ihr aggressives Wachstum verdrängen. Grundsätzlich sollte die Ausbreitung des Kmöterichs vermieden werden, um so den negativen Einfluss auf die Artenvielfalt zu minimieren. Dort wo es möglich ist, werden durch das Bezirksamt rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung ergriffen.

 

 

4)                 Welche Maßnahmen sind geeignet, den japanischen Knöterich vollständig zu entfernen?

 

Das Bezirksamt sieht das Ausgraben sowie das regelmäßige Mähen als geeignete Maßnahmen an.

 

 

5)                 Inwieweit sind fehlende Mittel dafür verantwortlich, dass der japanische Knöterich nicht effektiver in Bergedorf bekämpft wird?

 

Die Mittel für das regelmäßige Mähen des Knöterichs sind im Bezirksamt vorhanden.

 

 

6)                 Inwiefern sind auch Eigentümer von Privatflächen (gesetzlich) dazu verpflichtet, den japanischen Knöterich auf ihrem Grundstück zu beseitigen oder zumindest die Ausbreitung auf öffentliche Flächen zu verhindern?

 

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Beseitigung des japanischen Knöterich. Sollten Bestände des Knöterichs auf öffentlichen Flächen festgestellt werden, sollten diese Flächen an das Bezirksamt gemeldet werden.

 

 

7)                 Wie hoch sind in etwa die Kosten für das nachhaltige Beseitigen einer betroffenen Stelle von z.B. 20m².

 

Die Kosten für Mähen des Staudenknöterich liegen bei ca. 0,2 bis 1,0 € /m² netto und für das Ausbaggern bei mind. ca. 80,00 €/m² je nach örtlicher Gegebenheit.

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---