20-1849.01

Ist die energetische Sanierung des Bergedorfer Rathauses endgültig vom Tisch?

Antwort

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06.12.2018
Sachverhalt

 

Im Umweltausschuss vom 14.11.2018 hat das Bezirksamt einen Sachstandsbericht zum Maßnahmenplan des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) des Bezirks Bergedorf gegeben. Der Ausschuss hat von der Verwaltung geplante Anpassungen des Arbeitsplanes zur Kenntnis erhalten. Bei der Maßnahme BA 1 „Sanierung des Rathauses“ heißt es:

 

„Eine nähere Prüfung hat ergeben, dass der Eigentümer des Rathauses eine energetische Sanierung ablehnt. Die Gebäudehülle steht unter Denkmalschutz und das Rathaus wurde kürzlich renoviert. Daher erscheint die Umsetzung mittelfristig nicht möglich. Alternativ wurde die Poststelle als Teil des Gebäudeensembles ausgewählt. Hier besteht dringlicher Sanierungsbedarf, der momentan im Hinblick auf energetische Sanierungsmöglichkeiten geprüft wird. Da es sich auch hier um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, ist dies mit längeren Entscheidungs- und Abstimmungsprozessen, sowohl intern als auch extern, verbunden, wodurch sich die Umsetzung der Maßnahme um ca. 12 Monate verzögert. Der Antragszeitraum für die monetäre Förderung „Ausgewählten Maßnahme“ im Rahmen der Klimaschutzförderung des Bundes konnte zeitlich nicht mit den Abstimmungsprozessen vereinbart werden.“

 

Bei diesem Leuchtturm-Projekt des Maßnahmenplans des IKK ergeben sich hinsichtlich des Sachstandes Nachfragen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 22.11.2018 wie folgt:

 

Vorbemerkung

Eine schriftliche Anfrage bezüglich der energetischen Sanierung des Rathauses an die Sprinkenhof GmbH mit Hinweis auf die Förderung durch den Bund erfolgte am 30. Januar 2018. In ihrer Antwort gibt die Sprinkenhof GmbH an, dass eine energetische Sanierung für das denkmalgeschützte Ensemble Wentorfer Straße (Rathaus und zwei Altbauvillen) für eine energetische Gebäudesanierung nicht in Betracht kommt. Gründe hierfür sind u.a. starke Einschränkungen durch den Denkmalschutz, strenge Auflagen zur Wirtschaftlichkeit, die Dicke und Dichte der Mauern, sowie die nachhaltig sinnvolle Nutzung voll funktionsfähiger Haustechnik (z.B. Heizsystem).

 

Daraufhin wurde seitens des Bezirksamtes die Poststelle für eine energetische Sanierung in Betracht gezogen. Die Poststelle des Bezirksamtes Bergedorf wurde ebenfalls unter Denkmalschutz gestellt und muss saniert werden. Eine Bestandsaufnahme mit Schadstoffgutachten mittels eines externen Gutachters soll Klarheit über die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme geben. Ein Ergebnis wird für das I. Quartal 2019 erwartet und wurde von der Sprinkenhof GmbH in Auftrag gegeben.

 

Um für die Sanierung („Ausgewählte Maßnahme“) bei der Nationalen Klimaschutzinitiative einen Förderungsantrag stellen zu können, muss ein Gutachten mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Sanierung, sowie deren einschlägiges CO2-Einsparpotential von 70 % im Vergleich zum unsanierten Bestand sowie Kosten-Nutzen- bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorliegen. Dies konnte bis zur Fristsetzung aufgrund der Kürze der Zeit nicht verifiziert werden.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

1.Wann hat das Bezirksamt bei der Eigentümerin des Rathauses (Sprinkenhof AG) hinsichtlich der Maßnahme BA1 angefragt?

 

Am 30. Januar 2018.

 

 

2.Wann hat die Sprinkenhof AG dem Bezirksamt geantwortet? Welche Argumente gegen eine energetische Sanierung hat die Eigentümerin im Detail vorgebracht?

 

Am 8. Februar 2018. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

3.Gab es seitens des Bezirksamtes bzw. der Eigentümerin eine (ggf. überschlägige) Kostenschätzung in Bezug auf eine energetische Sanierung? Wenn ja, welche Maßnahmen waren im Einzelnen geplant und welche Kosten waren hierfür jeweils veranschlagt? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, da das Bezirksamt als Mieter für solche Fragestellungen nicht zuständig ist. Sowohl Fassade als auch Dach, Heizungsanlage und Fenster sind in einem nicht sanierungsbedürftigen Zustand, so dass aus der Sicht der Sprinkenhof jegliche Sanierung unwirtschaftlich ist und weder über die laufende Instandhaltung noch über Mieterlöse abzubilden wären. Insofern hat die Sprinkenhof jegliche Planung zu einer energetischen Sanierung nach Prüfung abgelehnt.

 

 

4.Hat das Bezirksamt nach der Antwort der Eigentümerin weitere Versuche unternommen, das Ziel der Umsetzung der Maßnahme BA1 zu erreichen? Wann ja, wann und auf welcher Ebene? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja. Alternativ wird die Poststelle zur energetischen Sanierung geprüft.

 

 

5. Sind weitere Versuche des Bezirksamtes geplant, die Eigentümerin von der Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu überzeugen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Das Bezirksamt Bergedorf sieht keinen Grund an der fachlichen Expertise der Sprinkenhof GmbH zu zweifeln

 

 

6.Welche „Renovierungsarbeiten“ sind am Bergedorfer Rathaus „kürzlich“ durchgeführt worden (bitte nach Datum und Art den Maßnahme seit 2008 auflisten)?

 

Die Frage kann seitens des Bezirksamtes als Mieter nicht beantwortet werden, da die Vergabe der Arbeiten durch die Sprinkenhof erfolgt.

 

 

7. Bis wann hätte ein Antrag des Bezirksamtes für eine Förderung „Ausgewählte Maßnahme“ im Rahmen der Klimaschutzförderung des Bundes gestellt werden müssen?

 

Bis 31. Oktober 2018

 

 

8.Aus welchen konkreten Gründen konnte kein Antrag beim Bund gestellt werden?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

9.Ist die Eigentümerin über die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch den Bund bei der energetischen Sanierung des Rathauses hingewiesen worden? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, das Bezirksamt hat sogar angeboten, die Kosten für eine Expertise zu übernehmen.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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