20-1849

Ist die energetische Sanierung des Bergedorfer Rathauses endgültig vom Tisch?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Im Umweltausschuss vom 14.11.2018 hat das Bezirksamt einen Sachstandsbericht zum Maßnahmenplan des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) des Bezirks Bergedorf gegeben. Der Ausschuss hat von der Verwaltung geplante Anpassungen des Arbeitsplanes zur Kenntnis erhalten. Bei der Maßnahme BA 1 „Sanierung des Rathauses“ heißt es:

 

„Eine nähere Prüfung hat ergeben, dass der Eigentümer des Rathauses eine energetische Sanierung ablehnt. Die Gebäudehülle steht unter Denkmalschutz und das Rathaus wurde kürzlich renoviert. Daher erscheint die Umsetzung mittelfristig nicht möglich. Alternativ wurde die Poststelle als Teil des Gebäudeensembles ausgewählt. Hier besteht dringlicher Sanierungsbedarf, der momentan im Hinblick auf energetische Sanierungsmöglichkeiten geprüft wird. Da es sich auch hier um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, ist dies mit längeren Entscheidungs- und Abstimmungsprozessen, sowohl intern als auch extern, verbunden, wodurch sich die Umsetzung der Maßnahme um ca. 12 Monate verzögert. Der Antragszeitraum für die monetäre Förderung „Ausgewählten Maßnahme“ im Rahmen der Klimaschutzförderung des Bundes konnte zeitlich nicht mit den Abstimmungsprozessen vereinbart werden.“

 

Bei diesem Leuchtturm-Projekt des Maßnahmenplans des IKK ergeben sich hinsichtlich des Sachstandes Nachfragen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

1.Wann hat das Bezirksamt bei der Eigentümerin des Rathauses (Sprinkenhof AG) hinsichtlich der Maßnahme BA1 angefragt?

 

2.Wann hat die Sprinkenhof AG dem Bezirksamt geantwortet? Welche Argumente gegen eine energetische Sanierung hat die Eigentümerin im Detail vorgebracht?

 

3.Gab es seitens des Bezirksamtes bzw. der Eigentümerin eine (ggf. überschlägige) Kostenschätzung in Bezug auf eine energetische Sanierung? Wenn ja, welche Maßnahmen waren im Einzelnen geplant und welche Kosten waren hierfür jeweils veranschlagt? Wenn nein, warum nicht?

 

4.Hat das Bezirksamt nach der Antwort der Eigentümerin weitere Versuche unternommen, das Ziel der Umsetzung der Maßnahme BA1 zu erreichen? Wann ja, wann und auf welcher Ebene? Wenn nein, warum nicht?

 

5. Sind weitere Versuche des Bezirksamtes geplant, die Eigentümerin von der Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu überzeugen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

6.Welche „Renovierungsarbeiten“ sind am Bergedorfer Rathaus „kürzlich“ durchgeführt worden (bitte nach Datum und Art den Maßnahme seit 2008 auflisten)?

 

7. Bis wann hätte ein Antrag des Bezirksamtes für eine Förderung „Ausgewählte Maßnahme“ im Rahmen der Klimaschutzförderung des Bundes gestellt werden müssen?

 

8.Aus welchen konkreten Gründen konnte kein Antrag beim Bund gestellt werden?

 

9.Ist die Eigentümerin über die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch den Bund bei der energetischen Sanierung des Rathauses hingewiesen worden? Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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