21-0647

Insektenfreundliches Straßenbegleitgrün für den Bezirk Bergedorf

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.01.2021
17.12.2020
26.11.2020
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Herbert Meyer / Peter Winkelbach

 

Unter dem Sammelbegriff Straßenbegleitgrün fasst der Fachmann sämtliche Grünflächen an Wegen, Straßen und Parkplätzen zusammen. Meist besteht es aus den vier Komponenten Bäume, Buschwerk, Gräser und Blütenstauden. Es dient als Blendschutz, stabilisiert Böschungen, dämpft den Verkehrslärm und betont für Autofahrer gut sichtbar den Straßenverlauf. 

 

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist Bedeutung derBepflanzung für Bienen und Insekten jedoch nicht bewusst.Damit Tiere und Pflanzen in der Stadt wild leben können, müssen wir ihnen Lebensräume bieten. Häufig geht es schlicht darum, etwas Wildnis im Stadt- und Wohnumfeld zuzulassen.

Insekten und vor allem Bienen sind für den Wachstumskreislauf der Pflanzen sehr wichtig. Schädlinge, Insektizide, einseitige Bepflanzungen und intensive landwirtschaftliche Nutzung führen zum Verschwinden von Insekten und dem deutlichen Rückgang der Bienenvölker. 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher die Bezirksversammlung möge beschließen:

1. Das Bezirksamt wird bei zukünftigen Neubepflanzungen des Straßenbegleitgrüns die Einhaltung des Arten- und Insektenschutzes vertraglich bindend vorschreiben. 

2. Arten-/ Insektenschutz bedeutet: 

a) Die Verwendung von einheimischen Büschen, Stauden, Gräsern und Blumen.

b) Die Anlage von Straßenrandstreifen als Blühflächen.

c) Die Verwendung blühender Stauden und Büsche mitungefüllten Blüten.

d) Das Setzen von Büschen und Stauden, deren Samen oder Früchte als Nahrungsmittel für einheimische Tiere gelten.

e) Nicht einheimische Gehölze werden nur verwendet, wenn Sie insektenfreundlich sind und sich in die heimische Flora und Fauna sowie in den Nahrungs- und Lebenszyklus einbetten.

f) Die Beschränkung der Mähzyklen standort- und pflanzengemäß auf 2- bis 3-mal pro Jahr. 
 

 

Anhänge

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