Innenstadtkonzept | hier: Gebietsauswahldokument Zentrum Bergedorf zur potenziellen Anmeldung als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)
Die angrenzenden Nachbarschaften und Entwicklungsräume im Bereich der Zentren von Lohbrügge und Bergedorf, allen voran die Schleusengrabenachse und der südliche Bereich Bergedorfs, zeichnen sich seit einigen Jahren durch dynamische städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklungen aus, die Einfluss bzw. Druck auf die Zentren ausüben. Nachverdichtungspotenziale und Aufenthaltsqualitäten konnten im Innenstadtbereich bisher nicht im gleichen Maße aktiviert und entwickelt werden, wie in den umliegenden Quartieren, sodass eine Vernetzung der laufenden / abgeschlossenen Maßnahmen in der Innenstadt mit den angrenzenden Entwicklungsdynamiken (bspw. im Bereich der Schleusengrabenachse) fehlt.
Auf das Zentrum selbst wirken zudem die strukturellen Veränderungen des stationären Einzelhandels (bspw. Probleme des inhabergeführten Einzelhandels sowie Kaufhausschließungen), veränderte Bedürfnisse nach Außengastronomie und die Verteilung der öffentlichen Räume unter den verschiedenen Verkehrsteilnehmern ein.
Diese Entwicklungen stellen den Zentrumsbereich vor Herausforderungen, die Innenstadt insgesamt den heutigen Anforderungen an ein attraktives und lebendiges Stadtzentrum in Korrespondenz zu den angrenzenden Entwicklungsräumen anzupassen. Daneben übt die aktuelle Lage der Covid-19-Pandemie zusätzlichen hohen finanziellen /wirtschaftlichen Druck auf die Geschäftsbereiche des Zentrums aus.
Das Bezirksamt Bergedorf hält aus diesen Gründen ein neues RISE-Fördergebiet "Zentrum Bergedorf" für sinnvoll, welches wirtschaftsstabilisierende als auch städtebauliche Maßnahmen integrativ ermöglicht und die laufenden Fördergebiete "Bergedorfer-Serrahn" und "Bergedorf-Süd" ergänzt bzw. mittelfristig ersetzt, die bis jetzt eine ganzheitliche Entwicklung des Bergedorfer Kerns durch Lücken in der Gebietskulisse erschweren.
Die Stärkung der lokalen Ökonomie kann so für den gesamten Zentrumsbereich ganzheitlich und konzeptionell in den Blick genommen werden. Die Lesbarkeit und Funktionalität von Stadtraum und Wegebeziehungen könnten weiter gestärkt und neue urbane Qualitäten in Wohnumfeld und öffentlichen Raum geschaffen werden.
Gleichzeitig können politische Anliegen aufgegriffen und im Rahmen eines neuen Fördergebietes behandelt werden. So wären die Themen Stellplätze / Baulasten sensibel zu behandeln, die Neuorganisation des ruhenden Verkehrs, die Umsetzung autoarmer Straßen und die Verlagerung von Durchgangsverkehre zu überprüfen, Mobilitäts- und Infrastrukturangebote zu stärken und die Magistralenentwicklung weiterzudenken. Außerdem kann der Klimaschutz als Querschnittsziel mit konkreten Projekten im Bergedorfer Zentrum bearbeitet werden und neue Impulse erhalten.
Um den Gebietsentwicklungsprozess vorbereiten und einleiten zu können, hat das Bezirksamt Bergedorf ein Gebietsauswahldokument erstellt, welches sich aktuell in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen befindet.
Im Gebietsauswahldokument beschreibt das Bezirksamt die von ihm erkannte Problemlage eines Gebietes und gibt dabei eine erste Einschätzung zu Zielen und zum Betrachtungsgebiet. Eine vertiefte Untersuchung ist nicht erforderlich. Auch auf konzeptionelle Darlegungen kann verzichtet werden.
Dieses bildet die Basis für die Einleitung des Gebietsentwicklungsprozesses, im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), dem, bei Zustimmung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als weiterer Schritt die Erstellung der Problem- und Potenzialanalyse (PPA) folgt. Wenn auf Grundlage der PPA die Entscheidung zur Festlegung des Fördergebiets getroffen ist, wird das Gebiet in die Programmförderung aufgenommen und die Hauptförderphase beginnt.
Der Stadtentwicklungsausschuss bittet den Bezirksamtsleiter, die notwendigen Schritte zur Neuaufstellung eines RISE-Gebiets (Gebietsauswahldokument, Erstellung einer Problem- und Potenzialanalyse usw.) zu veranlassen.