Impfungen gegen das Coronavirus im Bezirk Bergedorf
Antrag der BAbg. Zaum, Helm, Froh und Fraktion der CDU
Zur Eindämmung der Coronapandemie hat jetzt eine beispiellose Impfaktion begonnen, die alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt, nicht zuletzt in organisatorischer Hinsicht.
Der Bezirk Bergedorf liegt mit über 130 000 Einwohnern zahlenmäßig auf dem Niveau einer Großstadt, hat jedoch kein eigenes Impfzentrum. Dies dürfte einzigartig unter den deutschen Großstädten sein und bringt damit entsprechende Probleme mit sich.
Speziell im Landgebiet haben Impfwillige der ersten Kategorie Schwierigkeiten, das zentrale Impfzentrum in den Messehallen zu erreichen, insbesondere aufgrund des in den Gruppen erster, zweiter und dritter Priorität naturgemäß hohen Anteils mobilitätseingeschränkter Menschen. Abgesehen von den körperlichen Belastungen ist es diesem Personenkreis grundsätzlich nicht zuzumuten, sich in vollen Bussen und Bahnen einem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen. Das ist kontraproduktiv und gefährdet den Impferfolg. Das gleiche gilt für die notwendige Folgeimpfung.
Angehörige haben nicht immer die Möglichkeit ihre Verwandten zu den vereinbarten Terminen zu begleiten, obwohl gerade viele ältere Menschen - nicht nur im Landgebiet - auf unterstützende Begleitung angewiesen sind.
Die geschilderte Problematik ist nicht unbekannt und so bietet beispielsweise die TSG Bergedorf ihren über achtzigjährigen Mitgliedern schon jetzt die Möglichkeit an, sich mit vereinseigenen Fahrzeugen zu dem zentralen Impfzentrum fahren zu lassen.
So vorbildlich diese Initiative ist, so kann es doch nicht der privaten Initiative überlassen bleiben, flächendeckend Aufgaben zu übernehmen, die eigentlich in den Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge gehören.
Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Eine erhebliche Entspannung der Situation könnte durch ein lokales Impfzentrum im Bezirk Bergedorf herbeigeführt werden.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter setzt sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür ein, dass
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen,
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