Hochwasserschutz in Bergedorf
Letzte Beratung: 19.05.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2
Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach
Um die Vier- und Marschlande und den Bezirk Bergedorf im Falle eines Binnenhochwassers entwässern zu können, verfolgt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) den Bau von drei Schöpfwerken entlang der Stromelbe.
Demnach soll als zentrales Element in Neuengamme ein leistungsfähiges Schöpfwerk an der oberen Dove-Elbe gebaut werden. Zwei kleinere Schöpfwerke sollen in Neudorf und in Zollen- spieker entstehen.
Vom kommenden Jahr an bis 2025 soll die innovative Ertüchtigung des Deichsiels Tatenberg geplant und umgesetzt werden. 2025 könnte der Umbau der Krapphofschleuse erfolgen, im Jahr 2026 und 2027 der Bau des Schöpfwerkes Dove-Elbe. Ab 2029 könnte dann das Bauwerk in Zollenspieker und ab 2030 das in Neudorf entstehen.
Die Arbeiten für den neuen Stadtteil Oberbillwerder werden laut IBA voraussichtlich 2023 be- ginnen. Dann sollen erste Erschließungsarbeiten starten, die ersten Häuser werden voraus- sichtlich ab 2026 gebaut. Also fangen die Erschließungsarbeiten 2 Jahre vor dem geplanten Umbau der Krapphofschleuse an.
„Wir wollen Oberbillwerder errichten und wir wollen auf den Mars fliegen, aber zum Ertüchtigen der fast 100 Jahre alte Krapphofschleuse sind wir nicht in der Lage.“
Martin Lüdeke, Bauernpräsident Hamburg, am 01.03.22 in der Bergedorfer Zeitung. Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das Auskunftsersuchen unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wie folgt, das Bezirksamt ergänzt die Antworten zu den Fragen 3-6:
In der BUKEA liegen keine Detailkenntnisse über Flächenversiegelungen in Schleswig-Holstein vor.
Die BUKEA nimmt regelhaft zu grenznahen Bebauungsplänen und Regionalplänen in Schleswig-Holstein Stellung. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht werden im Rahmen dieser Stellungnahmen sinngemäß die folgenden Beiträge abgegeben:
Es befinden sich Überschwemmungsgebiete (ÜSG) im Grenzbereich der Freien und Hansestadt Hamburg zu Schleswig-Holstein (hier im Bereich Bergedorf die der Brookwetterung und der Bille). Zum Schutz dieser ÜSG ist es wichtig, dass es keine negativen Beeinträchtigungen durch Maßnahmen auf Schleswig-Holsteiner Seite gibt.
Die Gefahr besteht bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Gewerbe- oder Siedlungsflächen, die durch zusätzliche Versiegelung zu einem vermehrten Wassereintrag in die ÜSG führen können. Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz hingegen tragen zur Entlastung auch der Gewässer im Unterlauf, also auch denen auf Hamburger Gebiet, bei.
Für das Einzugsgebiet (hier das der Brookwetterung und der Bille) ist darauf zu achten, dass die hydraulische Belastung der Gewässer durch die städtebauliche Entwicklung möglichst gering gehalten wird. Das Wasser ist auf den Flächen zurückzuhalten und vor der Einleitung entsprechend zu drosseln, eine Verstetigung des Abflusses ist auch in Bezug auf die Niedrigwasserproblematik angezeigt.
Die Letztentscheidung und damit auch die Abwägung der von Hamburg eingebrachten Belange obliegt in solchen Fällen der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein.
BUKEA:
Zur Planung von Rückhaltebecken (RHB) in Schleswig-Holstein liegen bei der BUKEA keine Detailkenntnisse vor.
Bezirksamt:
Das Bezirksamt plant derzeit keine weiteren Rückhaltebecken.
BUKEA:
Siehe Antwort zu 2.
Bezirksamt:
Ja.
BUKEA:
Die Gefährdung durch Binnenhochwasser wird durch die ausgewiesenen ÜSG, hier das ÜSG Dove-Elbe, für die Öffentlichkeit transparent dargestellt.
Bezirksamt:
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt (§73 WHG).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung von baulichen Anlagen im Überschwemmungsgebiet erteilt werden (hochwasser-angepasste Bauweise, Schadensminimierung, Erhaltung des Rückhalteraumes).
Im Vorbescheidsverfahren und im vereinfachten Genehmigungsverfahren gibt das Bezirksamt folgenden Hinweis auf § 5 Abs. WHG:
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Darüber hinaus wird auf die hochwasserangepasste Bauweise gemäß Leitfaden Überschwemmungsgebiet (Hamburg) bzw. Hochwasserfibel (Bund) hingewiesen. Diese stellt eine mögliche und zumutbare Vorsorgemaßnahme gem. § 5 Abs.2 WHG
BUKEA:
Aus Sicht der BUKEA liegen keine Anhaltspunkte für einen generellen Schadensersatzanspruch von Hauseigentümerinnen und -eigentümern im Hochwasserfall vor.
Bezirksamt:
Entfällt.
Vor den Gefahren des Küstenhochwassers schützt diesen Bereich die erste Deichlinie. Um die Gefahren durch Binnenhochwasser weiter zu reduzieren, soll das Deichsiel Tatenberg ertüchtigt werden. Außerdem soll das Gebiet mittelfristig durch neue Schöpfwerke entlastet werden.
Es werden keine negativen Auswirkungen auf den Wasserstand der Dove-Elbe erwartet.
Wesentliche Ziele der Planung waren, den natürlichen Wasserhaushalt weitestgehend zu erhalten sowie das anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet vorrangig zu versickern und zu verdunsten, zu speichern und zu nutzen. Im Starkregenfall sind öffentliche Flächen zur schadlosen Zwischenspeicherung (Multicodierung) vorzuhalten.
In der Summe darf sich die Fläche des ausgewiesenen ÜSG Dove-Elbe nicht vergrößern. Für die Berechnung ist das Rückhaltevolumen bei einem hundertjährlichen Ereignis Grundlage.
Das geplante Entwässerungs- und Retentionssystem für den Stadtteil Oberbillwerder wird unter Berücksichtigung der RISA-Vorgaben Starkregenereignisse einer Kategorie größer eines hundertjährlichen Starkregens zurückhalten.
Bisher fließt der auf den landwirtschaftlichen Flächen fallende Niederschlag ungedrosselt in den nördlichen Bahngraben Richtung Schöpfwerk. Das Schöpfwerk Neuallermöhe wird mit dem Bau des Stadtteils in Zukunft entlastet.
Die Aufhöhung von Oberbillwerder sorgt unter anderem für die Schaffung von Retentionsraum in den – relativ – tiefer und außerdem auch breiter werdenden Gräben. Das Gebiet kann somit Starkregenereignisse abpuffern und zeitlich den Zufluss zu den Schöpfwerken verzögern. Diese Drosselung und Verzögerung findet über steuerbare Kippwehre statt.
Die Folgen einer Sturmflut und eines gleichzeitig auftretenden Starkregens können somit deutlich entspannt werden.
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