21-1320

Hochwasserschutz in Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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31.03.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf

BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach
 

 

Um die Vier- und Marschlande und den Bezirk Bergedorf im Falle eines Binnenhochwassers entwässern zu können, verfolgt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Bukea) den Bau von drei Schöpfwerken entlang der Stromelbe.

 

Demnach soll als zentrales Element in Neuengamme ein leistungsfähiges Schöpfwerk an der oberen Dove-Elbe gebaut werden. Zwei kleinere Schöpfwerke sollen in Neudorf und in Zollenspieker entstehen.

 

Vom kommenden Jahr an bis 2025 soll die innovative Ertüchtigung des Deichsiels Tatenberg geplant und umgesetzt werden. 2025 könnte der Umbau der Krapphofschleuse erfolgen, im Jahr 2026 und 2027 der Bau des Schöpfwerkes Dove-Elbe. Ab 2029 könnte dann das Bauwerk in Zollenspieker und ab 2030 das in Neudorf entstehen.

 

Die Arbeiten für den neuen Stadtteil Oberbillwerder werden laut IBA voraussichtlich 2023 beginnen. Dann sollen erste Erschließungsarbeiten starten, die ersten Häuser werden voraussichtlich ab 2026 gebaut. Also fangen die Erschließungsarbeiten 2 Jahre vor dem geplanten Umbau der Krapphofschleuse an.

 

„Wir wollen Oberbillwerder errichten und wir wollen auf den Mars fliegen, aber zum Ertüchtigen der fast 100 Jahre alte Krapphofschleuse sind wir nicht in der Lage.“

Martin Lüdeke, Bauernpräsident Hamburg, am 01.03.22 in der Bergedorfer Zeitung.

 


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1.  Welche größere Flächenversiegelungen in SH (im Bereich der Bille) wurden in den letzten 10 Jahren ausgeführt (für größere Gerwerbeansiedlungen oder ähnliches)?
 

2. Wenn größere Versiegelungen vorhanden sind, welche Maßnahmen sind dann geplant, um den Wasserzulauf Richtung Bergedorf zu bremsen?
 

3. Sind Rückhaltebecken geplant oder schon in Bau?
 

4. Gibt es zu diesem Thema überregionale Kontakte um den Zustrom von Wasser
(bei Starkregenfällen) aus SH auf ein erträgliches Maß zu begrenzen?
 

5. Wurde in Anträgen von Baugenehmigungen im Außendeichbereich auf die Gefahr von
Überschwemmungen durch Binnenhochwasser hingewiesen? Wenn nein, warum nicht?
 

6. Wenn kein Hinweis vermerkt wurden, wer kommt dann für Schäden auf, wenn z.B. durch Öffnung der Krapphofschleuse das Wasser in die Häuser fließt?
 

7. Welche Maßnahmen sind geplant, um Häuser im Außendeichbereich zu schützen?
(es gab z.T. sogenannte Sommerdeiche, welche jedoch nicht mehr gepflegt wurden)
 

8. Welche Auswirkungen wird die geplante Flächenversiegelung in Billwerder auf den
Wasserstand der Doven Elbe haben, wenn vergleichbare Wassermengen bei gleichzeitiger
Sturmflut auflaufen?
 

9. Wird die geplante Auffüllung der Flächen in Billwerder ohne vorheriger Fertigstellung der
Geplanten Schöpfwerke an der Doven und Gosen Elbe für Anwohner in Billwerder und an
der Doven Elbe bei Starkregen und gleichzeitiger Sturmflut zu einer großen Gefahr ?
 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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