Hochwasserschutz für Hamburg - Ertüchtigung des Hauptdeichs an der Elbe von Tatenberg bis Altengamme
Letzte Beratung: 18.05.2021 Regionalausschuss Ö 7.1
Auskunftsersuchen der BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Woller, Garbers und Fraktion der CDU
Der Klimawandel macht auch vor Norddeutschland nicht Halt und der steigende Meeresspiegel ist eine Tatsache, auf die sich Hamburg einstellen muss. Deshalb sollen alle Deiche, gemäß Beschluss des Senats im Jahr 2012, um mindestens 80cm erhöht werden. Ziel ist der Schutz von Leben und Eigentum der Menschen hinter den Deichen.
Eine Deicherhöhung in dem erforderlichen Umfang wurde 2019 umgesetzt am Klütjendfelder Hauptdeich (500 Meter). Für den Hauptdeich zwischen Neuenfelde und Cranz (3,2 Kilometer) wurden im November 2018 die davon betroffenen Anwohner und Eigentümer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung informiert. Der beabsichtigte Planfeststellungsantrag wurde im Oktober 2020 vorgestellt.
Von dem Beschluss des Senats aus 2012 sind auch die Hauptdeiche in den Vier- und Marschlanden betroffen. Von dem Sperrwerk Billwerder Bucht bis nach Altengamme sind auf einer Länge von 34 Kilometer die Deiche um mindestens 80 cm zu erhöhen.
Eine Erhöhung macht in aller Regel eine Verbreiterung der bestehenden Deiche erforderlich. Eine Verbreiterung kann theoretisch auf der Außenseite des Deiches, als auch auf der Innenseite erfolgen. Auf der Außenseite der Deiche befinden sich in den Vier- und Marschlanden an vielen Örtlichkeiten schützenswerte Priele, sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Und auf der Innenseite Häuser, teilweise sehr dicht am Deich. Die FHH ist seit Jahrzehnten mit einem Programm bemüht, Häuser und Flächen, die sich in einem Abstand von 0 bis 10 Meter vom Deichfuß befinden, aufzukaufen. Das ist der FHH auch in vielen, nicht allen, Fällen gelungen, sodass ein Schutzstreifen von mindestens 10 Meter von Tatenberg bis Altengamme besteht. Im Detail gibt es dann aber doch Ausnahmen.
Die Abfolge der Deicherhöhungsmaßnahmen im laufenden Bauprogramm für den Hochwasserschutz (HWS) ist durch die Drs. 20/5561 vorgegeben. Dort heißt es: „In einer ersten Priorität steht die Erhöhung der Ringdeiche um Veddel und Wilhelmsburg, da dort auf Grund der vorhandenen niedrigen Geländehöhen und der begrenzten Fläche sehr schnell große Wassertiefen entstehen, mit einer unmittelbaren Gefährdung von Menschenleben in den dicht besiedelten Stadtflächen.“ und „In einem weiteren Realisierungsschritt sind die Erddeiche am südlichen Elbufer (Länge rd. 23,5 km) und in den Vier- und Marschlanden einschließlich Kaltehofe (Länge rd. 34 km) zu erhöhen.“ Von dieser Priorisierung wird nur in begründeten Einzelfällen abgewichen. Derzeit wird mit der Erhöhung der Ringdeiche der Elbinseln begonnen. Die Erhöhung der Deiche in den Vier- und Marschlanden steht in den nächsten Jahren noch nicht an. Ein proaktiver Grunderwerb für den HWS findet ausschließlich im Rahmen konkret anstehender Maßnahmen an Hochwasserschutzanlagen statt. Darüber hinaus wird an allen Deichen das Vorkaufsrecht genutzt. Wann und wo sich die Möglichkeit zur Nutzung eines Vorkaufsrechts für den HWS ergibt, ist nicht planbar. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) das o.g. Auskunftsersuchen vom 19.03.2021 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Zu 1.:
Mit der Drs. 21-0765 wird der Bezirksamtsleiter aufgefordert, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass die denkmalgeschützte Hornkate im Bereich des Ensembles um die Mühle erhalten bleibt und lediglich verschoben wird. Weiterhin wird der Bezirksamtsleiter aufgefordert, dem Regionalausschuss in der Aprilsitzung die Ergebnisse vorzustellen. Bisher wurde die BUKEA zu diesem Thema noch nicht vom Bezirksamt kontaktiert. Die BUKEA ist aber in Gesprächen mit dem Denkmalschutzamt zum Umgang mit dem Objekt.
Zu 2.und 3.:
Nein.
Zu 4.:
Der BUKEA sind keine weiteren denkmalgeschützte Häuser innerhalb des 10-Meter-Schutzstreifens bekannt, bei denen die Stadt noch in Ankaufsgesprächen ist.
Zu 5.:
Da aktuell keine Planungen zur Erhöhung der Hauptdeichlinie in den Vier- und Marschlanden anstehen (siehe Vorbemerkung), sind derzeit keine konkreten Aussagen möglich.
Zu 6.:
Aus heutiger Sicht ist eine Verbreiterung des Lagerstreifens für die Zwecke der Deichverteidigung nicht geboten. Die konkrete Ausgestaltung der Deiche wird jedoch erst im Rahmen der Planungen der jeweiligen Erhöhungsmaßnahmen bestimmt. Derzeit stehen derartige Planungen in den Vier- und Marschlanden noch nicht an, siehe Vorbemerkung.
Zu 7.:
In Hamburg richtet sich die Anordnung der Schauwege und des Lagerstreifens, die als Wege mitbenutzt werden können, nach den Bedarfen des HWS und nicht nach der benachbarten Bebauung. Im Bezirk Bergedorf wird an der Hauptdeichlinie größtenteils ein zusätzlicher Nachbarschaftsweg unterhalten, der die binnenseitigen Bebauungen verbindet.
Zu 8. und 9.:
Ob und welche zusätzlichen Bedarfe neben dem HWS im Rahmen der Planungen von Hochwasserschutzanlagen Berücksichtigung finden, wird in den Vorplanungen der jeweiligen Erhöhungsmaßnahmen ermittelt. Derzeit stehen derartige Planungen in den Vier- und Marschlanden noch nicht an, siehe Vorbemerkung.
Zu 10.:
Der Deichverband wird während der Planung eingebunden, um alle Anregungen und Belange erfassen zu können. Der Deichverband ist darüber hinaus Träger öffentlicher Belange. Seine Beteiligung ist daher im Planfeststellungsverfahren ohnehin vorgesehen.
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Zu 11.:
Die Erfordernisse für eine Anwohner- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird im jeweiligen Planungsprozess geprüft. Derzeit stehen derartige Planungen in den Vier- und Marschlanden noch nicht an, siehe Vorbemerkung.
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