21-0826

Hochwasserschutz für Hamburg - Ertüchtigung des Hauptdeichs an der Elbe von Tatenberg bis Altengamme

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.10

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Woller, Garbers und Fraktion der CDU

 

Der Klimawandel macht auch vor Norddeutschland nicht Halt und der steigende Meeresspiegel ist eine Tatsache, auf die sich Hamburg einstellen muss. Deshalb sollen alle Deiche, gemäß Beschluss des Senats im Jahr 2012, um mindestens 80cm erhöht werden. Ziel ist der Schutz von Leben und Eigentum der Menschen hinter den Deichen.

 

Eine Deicherhöhung in dem erforderlichen Umfang wurde 2019 umgesetzt am Klütjendfelder Hauptdeich (500 Meter). Für den Hauptdeich zwischen Neuenfelde und Cranz (3,2 Kilometer) wurden im November 2018 die davon betroffenen Anwohner und Eigentümer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung informiert. Der beabsichtigte Planfeststellungsantrag wurde im Oktober 2020 vorgestellt.

 

Von dem Beschluss des Senats aus 2012 sind auch die Hauptdeiche in den Vier- und Marschlanden betroffen. Von dem Sperrwerk Billwerder Bucht bis nach Altengamme sind auf einer Länge von 34 Kilometer die Deiche um mindestens 80 cm zu erhöhen.

 

Eine Erhöhung macht in aller Regel eine Verbreiterung der bestehenden Deiche erforderlich. Eine Verbreiterung kann theoretisch auf der Außenseite des Deiches, als auch auf der Innenseite erfolgen. Auf der Außenseite der Deiche befinden sich in den Vier- und Marschlanden an vielen Örtlichkeiten schützenswerte Priele, sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Und auf der Innenseite Häuser, teilweise sehr dicht am Deich. Die FHH ist seit Jahrzehnten mit einem Programm bemüht, Häuser und Flächen, die sich in einem Abstand von 0 bis 10 Meter vom Deichfuß befinden, aufzukaufen. Das ist der FHH auch in vielen, nicht allen, Fällen gelungen, sodass ein Schutzstreifen von mindestens 10 Meter von Tatenberg bis Altengamme besteht. Im Detail gibt es dann aber doch Ausnahmen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Mehr zufällig erfuhren die Fragesteller vom Ankauf der Vosschen Kate, bei der Altengammer Mühle, durch die FHH und dem geplanten Abriss des denkmalgeschützten, wertvollen Gebäudes. Hierzu gibt es einen Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf (Drs. 21-0765) das Gebäude rückwärtig zu translozieren oder originalgetreu wieder aufzubauen.
    Wird diesem Beschluss gefolgt? Wenn nein, mit welcher Begründung wird der Beschluss abgelehnt?
  2. Gibt es weitere denkmalgeschützte Häuser am Hauptdeich, die seitens der Stadt im Zuge der Deichertüchtigung aufgekauft wurden und transloziert oder originalgetreu wieder aufgebaut werden sollen? Wenn ja, welche?
  3. Gibt es weitere denkmalgeschützte Häuser am Hauptdeich, die seitens der Stadt im Zuge der Deichertüchtigung aufgekauft wurden und abgerissen werden sollen? Wenn ja, welche?
  4. Wie viele nicht denkmalgeschützte Häuser gibt es noch innerhalb des 10-Meter-Schutzstreifens, bei denen die Stadt noch in Ankaufsgesprächen ist bzw. wo diese Gespräche gescheitert sind?
    Wo befinden sich diese Häuser und um wie viele handelt es sich?
  5. Wird die vorhandene Deichlinie beibehalten?
    Wenn nein, an welchen Deichabschnitten weicht sie von der vorhandenen ab und wie soll sie dann dort „neu“ verlaufen?
  6. Der „neue Deich“ wird breiter. Wird dann, wie in Cranz/Neuenfelde geplant, der Fuß-/Radweg/Lagerstreifen auf 4 Meter verbreitert?
    Wenn nein, warum nicht?
  7. Auf der niedersächsischen Seite ist der Fuß-/Radweg/Lagerstreifen des Deiches auf der innenliegenden Straßenseite angelegt. Also auf der Seite, auf der auch die dahinter liegenden Häuser stehen. Da wir in den Vier- und Marschlanden, außer in Overwerder und auf dem Zollenspieker, keine Bebauung auf Außendeichsflächen haben, stellt sich die Frage aus welchem Grund ist bei uns in Hamburg der o.g. Weg auf der außen liegenden Straßenseite?
  8. Der Deich auf der niedersächsischen Seite hat seine Bushaltestellen, wo immer möglich, auf der innenliegende Straßenseite, in Ausbuchtungen gebaut. Das hat den Vorteil, dass niemand, eben auch keine Schulkinder, den Deich queren müssen, um mit dem Bus zu fahren. Ist das auf unserer Seite ebenfalls geplant? Wenn nein, warum nicht?
  9. Die CDU-Fraktion hatte mit Antrag Drs. 201995 einen Kreisverkehr an der Tatenberger Schleuse gefordert. Dieser soll im Zuge der Deichertüchtigung hergestellt werden, damit die Einfädelung aller Verkehrsteilnehmer an diesem Knotenpunkt reibungsloser und verkehrssicher gewährleistet werden kann. Die Bezirksversammlung Bergedorf hat den Antrag im April 2019 einstimmig beschlossen.
    Wird diesem Beschluss gefolgt? Wenn nein, mit welcher Begründung wird er abgelehnt?
  10. Wie wird die fachliche Kompetenz und Erfahrung der ehrenamtlichen Deichverbandsmitglieder und des Deichvogts in diesem Deichabschnitt im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt und eingebracht?
  11. Erfolgen, wie in Cranz/Neuenfelde, Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit, wie Anwohner und Eigentümer im Vorfeld des Planfeststellungsverfahren?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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