Haushaltsplanentwurf 2024 - Beschlussvorlage Tiefbauprogramm
Zweckbestimmung:
Neu-, Um- und Ausbau von Straßen (PSP-Element 2-22803010-13030.01)
Rahmenzuweisung 2024 gemäß Feinspezifizierung: 642.000 Euro *
*Präambel: Der Gesamtansatz der Rahmenzuweisung „Grundinstandsetzung von Straßen“ für das Haushaltsjahr 2024 beträgt gemäß Feinspezifizierung 642.000,-- €. Die Rahmenzuweisung für 2024 wurde von der Fachbehörde komplett investiv veranschlagt.
In der Anlage 1 ist das geplante Tiefbauprogramm 2024 als Beschlussvorlage zusammengestellt. Es besteht aus 2 Einzelmaßnahmen:
Die Maßnahme soll zur Verbesserung der Nebenflächen sowie der Verbesserung des ÖPNVs, hier der Anpassung der Haltestellen dienen. Die Planung ist ab Q2 2024 vorgesehen und die Umsetzung der Maßnahme soll in Abschnitten ab 2025 beginnen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.600.000,-- €
Diese Maßnahme geht aus der Drucksache 20-1318 hervor. Hier wurde eine Machbarkeitsstudie zu einem Minikreisverkehr gefordert. Diese Prüfung ist erfolgt und wurde im September 2018 im Regionalausschuss vorgestellt. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Leistungssteigerung des Knotens ist Grundlage der weiteren Planung. Diese soll ab Q3 2024 beginnen, die bauliche Umsetzung Maßnahme ist ab Q1 2025 geplant.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.200.000,-- €.
Es entsteht ein Gesamtbedarf für 2024 von 642.000,-- €, der sich mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Kassenmitteln deckt.
In der Anlage 2 sind die Straßenbaumaßnahmen zusammengestellt, die das Bezirksamt in 2024/25 umsetzen will, die aber nicht wie die Rahmenzuweisung Grundinstandsetzung von Bezirksstraßen (Tiefbauprogramm) von der BV beschlossen werden müssen, sondern aus Zuweisungen anderer Kostenträger finanziert werden. Die Mitteilung geschieht in diesem Fall zur Kenntnisnahme.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 4.200.000,-- €.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 750.000,-- €.
3.1. Umgestaltung des Knotens Sander Damm / Weidenbaumsweg mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotens. Vorplanungen und Untersuchungen der Leistungsfähigkeit werden im Bezirksamt seit 2014 erarbeitet, ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme ist noch nicht absehbar.
3.2. Bau eines Geh- und Radweges auf der westlichen Seite des Schleusengrabens. Das planerische „Rückgrat“ der Entwicklungen entlang der Schleusengrabenachse bildet die geplante durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung auf der Westseite des Gewässers. Diese wird nicht nur die neu entstehenden Quartiere am Schleusengraben mit dem Zentrum Bergedorfs verbinden, sondern auch erstmals eine attraktive durchgängige Rad- und Fußwegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum in das Naherholungsgebiet Vier- und Marschlande darstellen. Ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme ist noch nicht absehbar.
3.3. Bau einer Brücke über den Schleusengraben. Ziel der Planung ist die Schaffung einer qualitätsvollen Brückenverbindung für Fußgänger und Radfahrer über den Schleusengraben auf Höhe der Quartiere „Am Weidensteg“ und „Schleusengärten“. Damit kann zukünftig eine kurze und schlüssige Vernetzung der Quartiere auf beiden Seiten des Schleusengrabens, die Herstellung einer notwendigen direkten Schulwegverbindung von den Schleusengärten zur Schule Fiddigshagen in Nettelnburg, der Anschluss an die Bergedorfer Innenstadt, sowie eine erstmalige fußläufige Ost – West Verbindung über das Gewässer angeboten werden. Der LSBG plant und erstellt die Brücke im Auftrag des Bezirksamtes Bergedorf. Finanziert werden diese Erschließungsmaßnahmen aus dem zentralen Finanzierungsprogramm für Wohnungsbau der BSW.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme der Planungen 2024/2025 (Anlage 2) und Beschluss der Anlage 1.
Die Bezirksversammlung beschließt die vorstehende Maßnahmenliste 1 für das Tiefbauprogramm 2024.