21-1965

Haushaltsplanentwurf 2024 - Beschlussvorlage Tiefbauprogramm

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.01.2024
Sachverhalt

 

Zweckbestimmung:
Neu-, Um- und Ausbau von Straßen (PSP-Element 2-22803010-13030.01)

Rahmenzuweisung 2024 gemäß Feinspezifizierung: 642.000 Euro *

 

*Präambel: Der Gesamtansatz der Rahmenzuweisung „Grundinstandsetzung von Straßen“r das Haushaltsjahr 2024 beträgt gemäß Feinspezifizierung 642.000,-- €. Die Rahmenzuweisung für 2024 wurde von der Fachbehörde komplett investiv veranschlagt.

 

In der Anlage 1 ist das geplante Tiefbauprogramm 2024 als Beschlussvorlage zusammengestellt. Es besteht aus 2 Einzelmaßnahmen:

 

  1. Umgestaltung Nettelnburger Straße, als Folgemaßnahme des runden Tisches Nettelnburg zum Umbau des Knotenpunktes Nettelnburger - Straße Randersweide.

Die Maßnahme soll zur Verbesserung der Nebenflächen sowie der Verbesserung des ÖPNVs, hier der Anpassung der Haltestellen dienen. Die Planung ist ab Q2 2024 vorgesehen und die Umsetzung der Maßnahme soll in Abschnitten ab 2025 beginnen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.600.000,-- €

 

  1. Umplanung des Knotenpunktes Neuengammer Hausdeich /Heinrich-Stubbe-Weg

Diese Maßnahme geht aus der Drucksache 20-1318 hervor. Hier wurde eine Machbarkeitsstudie zu einem Minikreisverkehr gefordert. Diese Prüfung ist erfolgt und wurde im September 2018 im Regionalausschuss vorgestellt. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Leistungssteigerung des Knotens ist Grundlage der weiteren Planung. Diese soll ab Q3 2024 beginnen, die bauliche Umsetzung Maßnahme ist ab Q1 2025 geplant.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.200.000,-- €.

 

Es entsteht ein Gesamtbedarf für 2024 von 642.000,-- €, der sich mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Kassenmitteln deckt.

 

In der Anlage 2 sind die Straßenbaumaßnahmen zusammengestellt, die das Bezirksamt in 2024/25 umsetzen will, die aber nicht wie die Rahmenzuweisung Grundinstandsetzung von Bezirksstraßen (Tiefbauprogramm) von der BV beschlossen werden müssen, sondern aus Zuweisungen anderer Kostenträger finanziert werden. Die Mitteilung geschieht in diesem Fall zur Kenntnisnahme.

 

  1. Veloroute 9 (B10) Oberer Landweg zwischen Kurt-A.-Körber-Chaussee und Einmündung Wehrdeich. Mit dieser Maßnahme wird das letzte fehlende Teilstück der Veloroute 9 im Bezirk Bergedorf umgesetzt. Es handelt sich dabei um die Umgestaltung und Erneue-rung der Verkehrsflächen in dem genannten Teilstück, einschl. der Verbesserung der Verkehrsführung unter besonderer Betrachtung der Eisenbahnbrücke Oberer Landweg. Planung 2020-2022, Umsetzung ab 2023 bis Q2 2024. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel der BVM.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 4.200.000,-- €.

 

  1. Veloroute 8 (B15) Ludwig-Rosenberg-Ring zwischen Lohbrügger Markt und Wilhelm-Bergner-Straße. Mit dieser Maßnahme wird das letzte fehlende Teilstück der Veloroute 8 im Bezirk Bergedorf umgesetzt. Es handelt sich dabei um die Umgestaltung und Erneuerung der Verkehrsflächen in dem genannten Teilstück, einschl. der Einrichtung von Kopenhagener Radwegen, Planung 2020/21, Umsetzung ab Q1 2024. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel der BVM.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 750.000,-- €.

 

  1. Aufgrund der Wohnungsbauentwicklung am Schleusengraben werden zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur folgende Maßnahmen notwendig:

 

3.1.             Umgestaltung des Knotens Sander Damm / Weidenbaumsweg mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotens. Vorplanungen und Untersuchungen der Leistungsfähigkeit werden im Bezirksamt seit 2014 erarbeitet, ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme ist noch nicht absehbar.

 

3.2.             Bau eines Geh- und Radweges auf der westlichen Seite des Schleusengrabens. Das planerische „ckgrat“ der Entwicklungen entlang der Schleusengrabenachse bildet die geplante durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung auf der Westseite des Gewässers. Diese wird nicht nur die neu entstehenden Quartiere am Schleusengraben mit dem Zentrum Bergedorfs verbinden, sondern auch erstmals eine attraktive durchgängige Rad- und Fußwegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum in das Naherholungsgebiet Vier- und Marschlande darstellen. Ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme ist noch nicht absehbar.

 

3.3.             Bau einer Brücke über den Schleusengraben. Ziel der Planung ist die Schaffung einer qualitätsvollen Brückenverbindung für Fußnger und Radfahrer über den Schleusengraben auf Höhe der Quartiere „Am Weidensteg“ und „Schleusengärten“. Damit kann zukünftig eine kurze und schlüssige Vernetzung der Quartiere auf beiden Seiten des Schleusengrabens, die Herstellung einer notwendigen direkten Schulwegverbindung von den Schleusengärten zur Schule Fiddigshagen in Nettelnburg, der Anschluss an die Bergedorfer Innenstadt, sowie eine erstmalige fußufige Ost West Verbindung über das Gewässer angeboten werden. Der LSBG plant und erstellt die Brücke im Auftrag des Bezirksamtes Bergedorf. Finanziert werden diese Erschließungsmaßnahmen aus dem zentralen Finanzierungsprogramm für Wohnungsbau der BSW.

 

 

  1. Umgestaltung Dietrich-Schreyge-Straße, Verbesserung der Befahrbarkeit für den Radverkehr durch Umbau in eine Fahrradstraße und Gestaltung der Querungsmöglichkeit über die Vierlandenstraße in die Rektor-Ritter-Straße. Die D.-S.-Straße ist Teil einer bezirklichen Fahrradroute und stellt eine wichtige Verbindung des Radweges entlang der Schleusengrabenachse und des Wohngebietes Bergedorf Süd dar. Die Planung erfolgt bis Ende Q1 2024, so dass der Umbau entsprechend ab 2024 erfolgen kann. Finanziert wird die Maßnahme aus Mitteln der BVM. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 650.000,-- €.

 

  1. Grundinstandsetzung und Umgestaltung der Bleichertwiete, 2. Abschnitt, zwischen Soltaustraße und Holtenklinker Straße. Es handelt sich um die Fortsetzung der Maßnahme Der Baubeginn ist für Q2 2024 vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 500.000,-- €.

 

  1. Umgestaltung Brookdeich, zwischen An der Pollhofsbrücke und Curslacker Heerweg. Auf der Strecke liegt die Radroute Plus, die mit der Gestaltung der Verkehrsflächen entsprechend ausgebaut werden soll. Die Planung ist bis Ende Q1 2024 und die Umsetzung der Maßnahme ab Q2 2024 vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 500.000,-- € und werden von der BVM getragen.

 

  1. Umgestaltung Friedrich-Frank-Bogen, als Folgemaßnahme aus der Schulwegeplanung und der Fußwegeuntersuchung in Bergedorf West. Die Planung erfolgt bis Q3 2024, so dass die Maßnahme ab Q4 2024 umgesetzt werden kann. Die Kosten in Höhe von ca. 3.000.000,-- € werden in Kofinanzierung durch die BVM und RISE-Mittel gedeckt.

 

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme der Planungen 2024/2025 (Anlage 2) und Beschluss der Anlage 1.  

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt die vorstehende Maßnahmenliste 1 für das Tiefbauprogramm 2024.

 

Anhänge