20-1424.01

Haushaltsplanentwurf 2019/20, Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 (Förderung sozio-kultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten) der Behörde für Kultur und Medien. hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung Bergedorf

Bericht

Sachverhalt

Berichterstatterin Frau Strehlow

 

Die Mitglieder des Kulturausschusses haben sich im Rahmen der Sitzung am 04.12.2017 mit dem Anhörungsschreiben der Behörde für Kultur und Medien gemäß 37 BezVG vom 17.11.2017 und dem Formulierungsvorschlag der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020, Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 befasst.

 

Der Formulierungsvorschlag lautet in geringfügig überarbeiteter Fassung wie folgt:

 

"Das Bezirksamt Bergedorf begrüßt die durch die BKM vorgenommene Anpassung der Rahmenzuweisung für den Doppelhaushalt 2017/2018 sowie der jährlichen Steigerungsrate von 1,5 % ab dem Jahr 2019. Auch wenn seitens der BKM darüber hinaus keine weitere Ansatzentwicklung für den Doppelhaushalt 2019/2020 beabsichtigt sein sollte, beantragt das Bezirksamt Bergedorf die Anhebungen der Rahmenzuweisung für folgende Zwecke:

 

  1. Kinderkulturhaus "KIKU"

 

Mit dem Jahr 2015 ist die Förderung des "KIKU" aus RISE-Projektmitteln ausgelaufen, so dass der Fortbestand ab 2016 gefährdet war. Durch die Beteiligung von drei Behörden (BKM, BSB und BASFI) sowie einer Projektförderung seitens der Stiftung "Mercator" für drei Jahre konnte vorerst die Finanzierung bis zum 31.12.2018 gesichert werden.


 

Um den Fortbestand der Einrichtung über diesen Zeitpunkt hinaus zu ermöglichen, beantragt das Bezirksamt Bergedorf zum Haushalt 2019/2020 die dauerhaften Erhöhung der Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 um jährlich 150.000 € zur institutionellen Förderung dieser Einrichtung.

 

  1. Anerkennung des KulturA als Stadteilkulturzentrum

 

Das KulturA erhält aus dem Einzelplan 1.7 eine Institutionelle Förderung als Bürgerhaus. Diese Förderung wird seitens der Bezirksversammlung durch weitere Mittel ergänzt. Zur Erfüllung der künftig wachsenden Aufgaben, auch im Kontext mit der neuen Unterkunft Am Gleisdreieck, werden diese Mittel nicht mehr auskömmlich sein.

 

Zwar wird das KulturA als Bürgerhaus gefördert, verfolgt und erfüllt mit seiner Arbeit jedoch das in der Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2014 - 2018 definierte Zielbild zur Förderung von institutionellen Einrichtungen der Stadtteilkultur.

 

Das Bezirksamt Bergedorf beantragt daher, das "KulturA" als Stadteilkulturzentrum anzuerkennen. Damit einher gehend beantragt das Bezirksamt Bergedorf zum Haushalt 2019/2020 eine Aufnahme in die Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 mit zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 150.000 € zur institutionellen Förderung dieser Einrichtung.

 

  1. Unterstützung von kulturellen Integrationsprojekten

 

Für eine gelingende Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten und zur Schaffung nachhaltiger und tragfähiger Strukturen in den Sozialräumen bedarf es zusätzlicher Mittel. Mit den Mitteln des Integrationsfonds Kultur wurde ein Instrument geschaffen, um Projekte langfristiger und nachhaltiger Integrationsmaßnahmen an den Start zu bringen. Um diese Projekte dauerhaft aufrecht erhalten zu können sowie weitere Projekte zu ermöglichen wird eine zusätzliche und dauerhafte Erhöhung der Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 um 57.000 € ab dem Haushalt 2019/2020 beantragt.

 

  1. Die für 2019/20 vorgeschlagene Schlüsselzuweisung für die "Förderung soziokultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten" wird akzeptiert.

 

  1. Im Bereich der investiven Maßnahmen meldet das Bezirksamt Bergedorf keine Maßnahmen an."

 

Nach eingehender Erörterung nimmt der Kulturausschuss die Stellungnahme des Bezirksamtes zur Kenntnis, schließt sich dieser an und empfiehlt der Bezirksversammlung die Abgabe einer gleichlautenden Stellungnahme.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt der Empfehlung des Kulturausschusses zu.

 

Anhänge

Keine.