Hartz-IV-Sanktionen: Wie ist der Stand in Bergedorf?
Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber – Fraktion DIE LINKE
Seit bald 16 Jahren ersetzt das Arbeitslosengeld II, Hartz IV, die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Das ALG-II soll das Leben am absoluten Existenzminimum ermöglichen. Seit diesem Jahr beträgt der Regelsatz für eine alleinstehende Person 446 Euro. Dieser ohnehin schon viel zu geringe Regelsatz kann allerdings sanktioniert, das heißt gekürzt, werden. Es wird dabei unterschieden zwischen kleinen Sanktionen um je 10 Prozent und großen Sanktionen um je 30 Prozent für drei Monate.
Bei einer Vollsanktionierung von 100 Prozent werden außerdem keine Gelder für Wohnen und Heizen und auch kein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt.
Vor gut einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Sanktionen auf ALG-II teilweise verfassungswidrig sind. Kürzungen von mehr als 30 Prozent sind nicht mit der Würde des Menschen vereinbar. Dieser Beschluss gilt allerdings nicht für unter 25-Jährige.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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