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Hartz-IV-Sanktionen: Wie ist der Stand in Bergedorf?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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28.01.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber – Fraktion DIE LINKE

 

Seit bald 16 Jahren ersetzt das Arbeitslosengeld II, Hartz IV, die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Das ALG-II soll das Leben am absoluten Existenzminimum ermöglichen. Seit diesem Jahr beträgt der Regelsatz für eine alleinstehende Person 446 Euro. Dieser ohnehin schon viel zu geringe Regelsatz kann allerdings sanktioniert, das heißt gekürzt, werden. Es wird dabei unterschieden zwischen kleinen Sanktionen um je 10 Prozent und großen Sanktionen um je 30 Prozent für drei Monate.

 

Bei einer Vollsanktionierung von 100 Prozent werden außerdem keine Gelder für Wohnen und Heizen und auch kein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt.

 

Vor gut einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Sanktionen auf ALG-II teilweise verfassungswidrig sind. Kürzungen von mehr als 30 Prozent sind nicht mit der Würde des Menschen vereinbar. Dieser Beschluss gilt allerdings nicht für unter 25-Jährige.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Menschen empfangen im Bezirk Bergedorf Arbeitslosengeld II? Bitte nach Dauer des Bezugs und Größe der Bedarfsgemeinschaft aufschlüsseln. Falls Angaben auf Bezirksebene nicht möglich, dann bitte nach Bergedorfer Postleitzahlen angeben.
  2. Wie viele Sanktionen nach § 31, 32 SGB-II gab es in den letzten fünf Jahren im Bezirk Bergedorf? Bitte nach Jahren, Gründen und Höhe dieser Sanktionen in Prozent des Regelbedarfs aufschlüsseln.
  3. Gab es auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Bezirk Sanktionen über 30 Prozent? Wenn ja: Aus welchem Grund und in welcher Höhe in Prozent des Regelbedarfs und wie lange dauerten diese an?
  4. Wurden im letzten Jahr aufgrund der Pandemie Sanktionen im Bezirk ausgesetzt? Wenn ja: In welcher Höhe wären diese Sanktionen gewesen und seit wann wird wieder sanktioniert?
  5. In wie vielen Fällen einer Vollsanktionierung ist eine anschließende Obdachlosigkeit im Bezirk bekannt?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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