21-0231.01

Grünpfeile an Lichtzeichenanlagen im Bezirk Bergedorf

Antwort

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20.01.2020
19.12.2019
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Helm, Emrich und Fraktion der CDU

 

Bei der Teilnahme im Straßenverkehr ist subjektiv aufgefallen, dass anscheinend einige „Grünpfeile“ abgebaut wurden.

 

Aus Recherchen der Fragesteller geht hervor, dass im Jahr 2014 im gesamten Gebiet der Hansestadt Hamburg 191 „Grünpfeile“ vorhanden waren, die das Abbiegen, trotz angezeigter Rotphase der Lichtzeichenanlage, nach rechts erlauben.

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen vom 13.11.2019 wie folgt:

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1)     Wie viele „Grünpfeile“ gab es im Jahr 2014 im Bezirk Bergedorf?

 

Im Jahr 2014 gab es acht Grünpfeile (VZ 720).

 

 

2)     Wie viele „Grünpfeile“ gibt es heute (Oktober 2019) im Bezirk? (Sollte sich der Bestand der „Grünpfeile“ im Bezirk Bergedorf seit 2014 verringert haben, bitte die Gründe des Abbaus benennen)

 

Der Bestand ist seit 2014 unverändert.

 

 

3)     Wird bei Revisionsarbeiten und neuen Lichtzeichenanlagen die Anbringung von Grünpfeilen immer geprüft? Wenn ja, wie sieht die Prüfung aus? Wenn nein, warum nicht?

 

Bei Revisionsarbeiten und Neuplanungen werden grundsätzlich alle verkehrlichen Rah-menbedingungen überprüft, die für eine sichere und gleichzeitig flüssige Verkehrsführung erforderlich sind. Darunter fällt auch die Anordnung des VZ 720. Die Ausweitung verkehrsabhängiger Steuerung und Ergänzung mit Signalgebern für Sehbehinderte sowie zunehmende Anlagen von Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen mit entsprechenden Aufstellflächen für indirektes Linksabbiegen stehen in der Regel der Verwendung eines Grünpfeils entgegen.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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