20-1195

Glyphosat

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat steht im Verdacht krebserzeugend beim Menschen und u. a. auch mitverantwortlich für das Bienensterben zu sein. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im Mai 2014 eine unmittelbar in Kraft tretende Begrenzung von Glyphosat und Glyphosat-haltigen Produkten festgelegt: Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel nur noch höchstens zweimal und im zeitlichen Abstand von mindestens 90 Tagen auf derselben Fläche ausgebracht werden; dabei darf die Gesamtmenge an Wirkstoff 3,6 kg pro Hektar und Jahr nicht überschreiten. Die Spätanwendung in Getreide wird auf solche Teilflächen begrenzt, bei denen Unkrautdurchwuchs eine Beerntung unmöglich macht. Die Anwendung zur Sikkation ist nur noch erlaubt, wenn eine Beerntung ohne Behandlung nicht möglich ist (wenn Getreide ungleichmäßig abreift); die Verwendung zur Steuerung des Erntetermins ist untersagt.

 

Ich frage daher:

1.Verwenden das Bezirksamt bzw. die entsprechenden Fachabteilungen Glyphosat, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel oder andere glyphosathaltige Produkte?

 

2.Verwenden vom Bezirksamt bzw. von entsprechenden Fachabteilungen beauftragte Firmen/Unternehmen Glyphosat, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel oder andere glyphosathaltige Produkte?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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