Gleiche Regeln, Gleicher Respekt: mehr Verkehrssicherheit in den Vier und Marschlanden
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.8
Antrag
der BAbg. Scherhaufer, Detmer, Brodbeck und Fraktion der GRÜNEN
Die Diskussion über die Verkehrssicherheit in den Vier- und Marschlanden hat in den vergangenen Wochen deutlich an Intensität gewonnen. In sozialen Medien, Zuschriften und Gesprächen stehen sich die Perspektiven von Auto-, Motorrad- und Radfahrenden teilweise unversöhnlich gegenüber. Der Ton ist mitunter emotional und von pauschalen Schuldzuweisungen geprägt. Das erschwert eine sachliche Auseinandersetzung und trägt nicht zu mehr Sicherheit bei.
Die Straßen und Wege in den Vier- und Marschlanden werden von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen genutzt: von Anwohnenden und Ortsfremden aller Altersgruppen, Auto- und Motorradfahrenden sowie Freizeit- und Sportradfahrenden. Sie alle haben Anspruch darauf, sicher unterwegs zu sein und als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende respektiert zu werden.
Mit dem bereits beschlossenen Verkehrsversuch auf dem Hauptdeich hat die Bezirksversammlung einen ersten wichtigen Schritt unternommen. Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme und gegebenenfalls Rüttelstreifen sollen die Aufmerksamkeit von Rennradfahrenden erhöhen und insbesondere Auffahrunfälle auf geparkte Fahrzeuge verhindern.
Dieser Verkehrsversuch muss schnellstmöglich umgesetzt, fachlich begleitet, evaluiert und dann die geeigneten Maßnahmen umgesetzt werden.
Der vorliegende Antrag ergänzt den bestehenden Beschluss und stellt weder den vorgesehenen Verkehrsversuch noch dessen Umsetzung erneut zur Prüfung. Durch diesen Antrag soll der bereits beschlossene Verkehrsbesuch auch nicht verzögert werden.
Allerdings kann der Verkehrsversuch nur ein erster Baustein sein. Weitere bekannte Gefährdungen müssen parallel angegangen werden.
Radfahrende berichten von zu geringen Überholabständen, gefährlichen Überholmanövern trotz Gegenverkehr, dichtem Auffahren, Abdrängen und aggressivem Verhalten durch einzelne Autofahrende. Auch zu dichtes Überholen durch Motorräder wird kritisiert.
Autofahrende und Anwohnende berichten ihrerseits, dass einzelne Rennradfahrende Vorfahrtsregeln wie "rechts vor links" missachten, mit unangepasster Geschwindigkeit fahren oder trotz erkennbaren Gegenverkehrs an geparkten Fahrzeugen vorbeifahren. Dadurch können gefährliche Brems- und Ausweichmanöver entstehen.
Dies zeigt, das Präventionsmaßnahmen erforderlich sind. Die Straßenverkehrs-Ordnung formuliert es eindeutig: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Niemand darf geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden.“ Beim Überholen von Radfahrenden mit Kraftfahrzeugen gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts. Ist dieser Abstand nicht möglich, muss mit dem Überholen gewartet werden (§ 1 StVO§ 5 StVO). D. h. für alle gilt: Wer erkennt, dass ein sicheres Überholen nicht möglich ist, darf es nicht erzwingen.
Auch auf dem Marschbahndamm als Teil des Elberadwegs kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Er ist Radstrecke und zugleich ein wichtiger Freizeit- und Erholungsraum. Hier begegnen sich Menschen aller Altersgruppen, teilweise mit Hunden oder Pferden, Freizeit- und Sportradfahrende sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Auf diesem gemeinsam genutzten Weg müssen Geschwindigkeit und Fahrweise den örtlichen Verhältnissen und den schwächeren und langsameren Verkehrsteilnehmenden angepasst werden. Insbesondere von Rennradfahrenden ist hier ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, sicherer Abstand und Rücksichtnahme zu erwarten. Enges Überholen, unangepasste Geschwindigkeit und der Anspruch auf eine ungehinderte Trainingsfahrt sind mit der gemeinsamen Nutzung dieses Weges nicht vereinbar.
Gemeinsam mit der Politik, Verwaltung, Polizei und im Austausch mit den Radverbänden und der Bevölkerung sind zusätzliche Lösungen zu entwickeln.
Die nachfolgenden Maßnahmen können zu mehr Verkehrssicherheit in den Vier- und Marschlanden führen.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung beschließt nach § 19 Absatz 2 BezVG, die Bezirksamtsleitung zu beauftragen,
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich gemeinsam mit den zuständigen Stellen und der Polizei dafür einzusetzen, dass parallel zum Verkehrsversuch zeitnah eine Auswertung des Unfallgeschehens in den Vier- und Marschlanden für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmenden erfolgt.
Dabei sollen – wenn möglich – Unfallorte und zeitliche Häufungen, Unfallursachen, beteiligte Verkehrsfahrzeuge bzw. Fußgänger sowie Abschnitte mit auffälligem Unfallgeschehen betrachtet werden.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für verstärkte und anlassbezogene Verkehrskontrollen an bekannten sowie durch die Unfallauswertung ermittelten Gefahrenstellen einzusetzen.
Dabei sollen – wenn möglich – Gefährdungen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringe Überholabstände, gefährliche Überholmanöver bei Gegenverkehr, dichtes Auffahren und Abdrängen, die Missachtung von Vorfahrtsregeln sowie sonstiges gefährdendes Verhalten berücksichtigt werden.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen kurzfristig zu prüfen,
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme auf dem Marschbahndamm verbessert werden können. Einzubeziehen sind insbesondere
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, gemeinsam mit Polizei, Fahrrad- und Radsportverbänden sowie weiteren zuständigen Stellen zu prüfen,
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, die Hamburger Fahrrad- und Radsportverbände dafür zu gewinnen, auch die entsprechenden Verbände in Schleswig-Holstein und Niedersachsen über die Gefahrenlage in den Vier- und Marschlanden zu informieren. Die Kommunikation sollte insbesondere die Unfallgefahr auf dem Hauptdeich, die Einhaltung der Verkehrsregeln, angepasste Geschwindigkeit, ausreichende Abstände und Rücksichtnahme auf gemeinsam genutzten Wegen thematisieren.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, ein weiteres Treffen mit Vertreter*innen der Politik, Verwaltung, Polizei, Fahrrad- und Radsportverbänden sowie weiteren relevanten Beteiligten zu organisieren. Dabei sollten zusätzliche Maßnahmen entwickelt und Zuständigkeiten geklärt werden.
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