22-0978

Gleiche Regeln, Gleicher Respekt: mehr Verkehrssicherheit in den Vier und Marschlanden

Antrag

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.8

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Scherhaufer, Detmer, Brodbeck und Fraktion der GRÜNEN

Die Diskussion über die Verkehrssicherheit in den Vier- und Marschlanden hat in den vergangenen Wochen deutlich an Intensität gewonnen. In sozialen Medien, Zuschriften und Gesprächen stehen sich die Perspektiven von Auto-, Motorrad- und Radfahrenden teilweise unversöhnlich gegenüber. Der Ton ist mitunter emotional und von pauschalen Schuldzuweisungen geprägt. Das erschwert eine sachliche Auseinandersetzung und trägt nicht zu mehr Sicherheit bei.

Die Straßen und Wege in den Vier- und Marschlanden werden von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen genutzt: von Anwohnenden und Ortsfremden aller Altersgruppen, Auto- und Motorradfahrenden sowie Freizeit- und Sportradfahrenden. Sie alle haben Anspruch darauf, sicher unterwegs zu sein und als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende respektiert zu werden.

Mit dem bereits beschlossenen Verkehrsversuch auf dem Hauptdeich hat die Bezirksversammlung einen ersten wichtigen Schritt unternommen. Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme und gegebenenfalls Rüttelstreifen sollen die Aufmerksamkeit von Rennradfahrenden erhöhen und insbesondere Auffahrunfälle auf geparkte Fahrzeuge verhindern.

Dieser Verkehrsversuch muss schnellstmöglich umgesetzt, fachlich begleitet, evaluiert und dann die geeigneten Maßnahmen umgesetzt werden.

Der vorliegende Antrag ergänzt den bestehenden Beschluss und stellt weder den vorgesehenen Verkehrsversuch noch dessen Umsetzung erneut zur Prüfung. Durch diesen Antrag soll der bereits beschlossene Verkehrsbesuch auch nicht verzögert werden.

Allerdings kann der Verkehrsversuch nur ein erster Baustein sein. Weitere bekannte Gefährdungen müssen parallel angegangen werden.

Radfahrende berichten von zu geringen Überholabständen, gefährlichen Überholmanövern trotz Gegenverkehr, dichtem Auffahren, Abdrängen und aggressivem Verhalten durch einzelne Autofahrende. Auch zu dichtes Überholen durch Motorräder wird kritisiert.

Autofahrende und Anwohnende berichten ihrerseits, dass einzelne Rennradfahrende Vorfahrtsregeln wie "rechts vor links" missachten, mit unangepasster Geschwindigkeit fahren oder trotz erkennbaren Gegenverkehrs an geparkten Fahrzeugen vorbeifahren. Dadurch nnen gefährliche Brems- und Ausweichmanöver entstehen.

Dies zeigt, das Präventionsmaßnahmen erforderlich sind. Die Straßenverkehrs-Ordnung formuliert es eindeutig: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Niemand darf geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden.“ Beim Überholen von Radfahrenden mit Kraftfahrzeugen gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts. Ist dieser Abstand nicht möglich, muss mit dem Überholen gewartet werden (§ 1 StVO§ 5 StVO). D. h. für alle gilt: Wer erkennt, dass ein sicheres Überholen nicht möglich ist, darf es nicht erzwingen.

Auch auf dem Marschbahndamm als Teil des Elberadwegs kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Er ist Radstrecke und zugleich ein wichtiger Freizeit- und Erholungsraum. Hier begegnen sich Menschen aller Altersgruppen, teilweise mit Hunden oder Pferden, Freizeit- und Sportradfahrende sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Auf diesem gemeinsam genutzten Weg müssen Geschwindigkeit und Fahrweise den örtlichen Verhältnissen und den schwächeren und langsameren Verkehrsteilnehmenden angepasst werden. Insbesondere von Rennradfahrenden ist hier ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, sicherer Abstand und Rücksichtnahme zu erwarten. Enges Überholen, unangepasste Geschwindigkeit und der Anspruch auf eine ungehinderte Trainingsfahrt sind mit der gemeinsamen Nutzung dieses Weges nicht vereinbar.

Gemeinsam mit der Politik, Verwaltung, Polizei und im Austausch mit den Radverbänden und der Bevölkerung sind zusätzliche Lösungen zu entwickeln.

Die nachfolgenden Maßnahmen können zu mehr Verkehrssicherheit in den Vier- und Marschlanden führen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung beschließt nach § 19 Absatz 2 BezVG, die Bezirksamtsleitung zu beauftragen,

  1. Unfallgeschehen auswerten

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich gemeinsam mit den zuständigen Stellen und der Polizei dafür einzusetzen, dass parallel zum Verkehrsversuch zeitnah eine Auswertung des Unfallgeschehens in den Vier- und Marschlanden für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmenden erfolgt.
Dabei sollen wenn möglich Unfallorte und zeitliche Häufungen, Unfallursachen, beteiligte Verkehrsfahrzeuge bzw. Fußnger sowie Abschnitte mit auffälligem Unfallgeschehen betrachtet werden.

  1. Kontrollen verstärken

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für verstärkte und anlassbezogene Verkehrskontrollen an bekannten sowie durch die Unfallauswertung ermittelten Gefahrenstellen einzusetzen.
Dabei sollen wenn möglich Gefährdungen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringe Überholabstände, gefährliche Überholmanöver bei Gegenverkehr, dichtes Auffahren und Abdrängen, die Missachtung von Vorfahrtsregeln sowie sonstiges gefährdendes Verhalten berücksichtigt werden.

  1. Auf Mindestüberholabstand hinweisen

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen kurzfristig zu prüfen,

  1. an welchen Straßenabschnitten Hinweise auf den jeweils vorgeschriebenen Mindestüberholabstand gegenüber Radfahrenden sinnvoll und rechtlich möglich sind und
  2. welche Instrumente hierfür geeignet sind, wie zum Beispiel Fahrbahnpiktogramme, Hinweisschilder zum Mindestüberholabstand oder weitere Informationsmaßnahmen.
  1. Sicherheit auf dem Marschbahndamm verbessern

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme auf dem Marschbahndamm verbessert werden können. Einzubeziehen sind insbesondere

  1. eine geeignete Beschilderung, beispielsweise "Respekt"-Schilder nach dem Vorbild Altonas,
  2. Hinweise auf angepasste Geschwindigkeit und ausreichenden Abstand,
  3. anlassbezogene Kontrollen und Informationsmaßnahmen.
  1. Gemeinsame Präventionsarbeit ausweiten

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, gemeinsam mit Polizei, Fahrrad- und Radsportverbänden sowie weiteren zuständigen Stellen zu prüfen,

  1. ob zu Beginn der Radsaison eine oder mehrere niedrigschwellige Präventionsaktionen in den Vier- und Marschlanden durchgeführt werden können. Diese sollten sich an alle Verkehrsteilnehmenden richten und könnten insbesondere Geschwindigkeit, Überholabstände, Vorfahrtsregeln, Aufmerksamkeit, das Verhalten bei Gegenverkehr und parkenden Fahrzeugen sowie gegenseitigen Respekt vermitteln (z. B. Abstands- und Reaktionstests, Bewertung typischer Verkehrssituationen, etc.),
  2. ob diese Vor-Ort-Aktionen in Kooperation mit den Radsport- und Fahrradverbänden und Beteiligung der Bevölkerung vor Ort umgesetzt werden können.
  3. wie an wichtigen Zufahrten in die Vier- und Marschlanden, beispielsweise am Moorfleeter Hauptdeich und am Borghorster Elbdeich, gut sichtbar auf die Unfallgefahren am Hauptdeich sowie das Gebot von Aufmerksamkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme hingewiesen werden kann.
  1. Fahrrad- und Radsportverbände benachbarter Bundesländer einbeziehen

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, die Hamburger Fahrrad- und Radsportverbände dafür zu gewinnen, auch die entsprechenden Verbände in Schleswig-Holstein und Niedersachsen über die Gefahrenlage in den Vier- und Marschlanden zu informieren. Die Kommunikation sollte insbesondere die Unfallgefahr auf dem Hauptdeich, die Einhaltung der Verkehrsregeln, angepasste Geschwindigkeit, ausreichende Abstände und Rücksichtnahme auf gemeinsam genutzten Wegen thematisieren.

  1. Verlagerungseffekte beobachten
    Die Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen auf die Nutzung der umliegenden Deichstraßen sind fortlaufend zu beobachten. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob sich der Radverkehr auf andere Strecken verlagert und dort neue oder verstärkte Gefahrensituationen entstehen.
  2. Weiteren Dialog organisieren

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, ein weiteres Treffen mit Vertreter*innen der Politik, Verwaltung, Polizei, Fahrrad- und Radsportverbänden sowie weiteren relevanten Beteiligten zu organisieren. Dabei sollten zusätzliche Maßnahmen entwickelt und Zuständigkeiten geklärt werden.

  1. Weitere Maßnahmen prüfen, umsetzen und Statusbericht
  1. Nach der Evaluation des Verkehrsversuchs ist zu prüfen, ob erfolgreiche Maßnahmen - insbesondere Piktogramme, Fahrbahnmarkierungen oder Rüttelelemente - auf wichtige Zufahrten oder weitere geeignete Streckenabschnitte in den Vier- und Marschlanden übertragen werden sollen.
  2. Weitere Vorschläge aus der Unfallauswertung, der Evaluation des Verkehrsversuchs und dem gemeinsamen Austausch sollen dokumentiert, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und geeignete Maßnahmen zeitnah eingeleitet werden.
  1. Ausschuss für Verkehr und Inneres unter Zuladung des Regionalausschusses
    Über den Stand des Verkehrsversuchs, die Unfallauswertung, die parallel eingeleiteten Maßnahmen und die Ergebnisse des weiteren Austauschs ist dem Ausschuss für Verkehr und Inneres unter Zuladung des Regionalausschusses zeitnah zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Moorfleeter Hauptdeich Borghorster Elbdeich

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