Gibt es Cannabis-Vereine im Bezirk Bergedorf?
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.11
Auskunftsersuchen
der BAbg. Capeletti, Garbers, Pelch, Froh, Woller und Fraktion der CDU
Seit dem 1. Juli 2024 ist es möglich, Anbauvereinigungen gemäß § 1 Nr. 13 Konsumcannabisgesetz, umgangssprachlich Cannabis-Clubs, zu betreiben.
Die Folgen der Eröffnung und des Betriebs solcher Cannabis-Clubs ist in der Politik und der Bevölkerung höchst umstritten. Jedenfalls besteht ein großes Interesse an Informationen, inwieweit von der Möglichkeit der Eröffnung Gebrauch gemacht wird. Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion Nr. 23/785 führt aus: Zum Stichtag 1. Juli 2025 liegen Hamburg weit insgesamt 22 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis vor. Sämtliche Anträge wurden von eingetragenen Vereinen gestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das federführende Bezirksamt Altona nimmt wie folgt Stellung:
Verlässliche Angaben zur tatsächlichen Anzahl der im Bezirk Bergedorf gegründeten Cannabis-Vereine liegen dem Bezirksamt nicht vor, weil die privatrechtliche Gründung von Anbauvereinigungen jeweils stattfindet, bevor die Anbauvereinigung dann einen Antrag nach dem KCanG stellt.
Die Information über eine Gründung geht dem Bezirksamt Altona regelmäßig erst mit dem Eingang eines Antrags zu.
Drei. Alle Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis wurden genehmigt. Weitere Verfahren sind nicht anhängig.
(jeweils) Keine.
Zwei.
Keine.
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