Gewerbliche Bauflächen am Brennerhof in Moorfleet - Alternativfläche für die Schausteller
Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.4
Antrag der BAbg. Capeletti, Pelch, Garbers, Froh, Woller und der CDU-Fraktion
Das als Gewerbefläche ausgewiesene Gebiet zwischen den Straßen Brennerhof, Andreas-Meyer-Straße und der Autobahn A1 wurde mit Millionenaufwand saniert und seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im August 2013 offiziell abgenommen. Seit diesem Zeitpunkt gab es vereinzelt Nachfragen von Produktions- und Gewerbebetrieben, die aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht zu einer Betriebsansiedlung führten. Nach dem Absprung eines Hamburger Traditionsunternehmens Ende 2019 gibt es nun ein weiteres Unternehmen, welches ein konkretes Interesse an dieser Fläche bekundet.
Dieses Unternehmen würde ca. 600 neue Arbeitslätze nach Bergedorf bringen, zudem ist ein kleinerer Gewerbepark, z.B. für Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, vorgesehen. Ebenfalls soll sich dort weiterhin ein Nahversorger ansiedeln.
Für die Umsetzung dieses Vorhabens wird die gesamte Gewerbefläche benötigt. Damit es zu einem Vertragsabschluss kommen kann, ist es nötig, dass für die Mieter des Schaustellerplatzes, für die der derzeitige Standort ein Stück Heimat bedeutet, eine neue adäquate Fläche gefunden wird. Da dieser Wunsch bereits im September 2019 bestand, hatte der Regionalausschuss beantragt und letztlich die Bezirksversammlung mit der Drucksache 21-0075.01 beschlossen, den Bezirksamtsleiter zu beauftragen, sich u.a. bei der Suche nach einer Fläche für die Unterbringung der Schausteller einzubringen und diese zu unterstützen.
Der Vorstand des Landesverbandes der Schausteller wurde bereits im November 2019 bei einem Gespräch mit der HIE und der BWVI darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach einer Ersatzfläche gesucht wird. Ob und inwieweit sich die bei dieser Besprechung vorgestellte Fläche noch im Fokus der Untersuchungen befindet, entzieht sich unserer Kenntnis.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
---
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.