Gewerbegebiet "Bergedorf 125" vorantreiben
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2
Antrag
der BAbg.
Emrich, Pelch, Froh, Capeletti und Fraktion der CDU;
Kramer, Jarchow und der SPD-Fraktion
Neben der für Bergedorf bedeutsamen Entwicklung des Innovationspark Bergedorf 99 (um Körber Technologies) ist die weitere Schaffung von Gewerbeflächen ein zentrales Anliegen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zielgruppe innerhalb dieses GeltungsbereichsBetriebe aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sind.
Bergedorf ist derzeit kaum fähig, anderen hiesigen und externen Unternehmen einen Standort für Erweiterungen oder Neugründungen anzubieten. Das trifft insbesondere auch auf Handwerksbetriebe zu. Insofern ist die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete erforderlich, denn in Bergedorf soll man nicht nur gut leben, sondern auch gut arbeiten können.
Daher gab es den Beschluss der Bezirksversammlung, eine neue Gewerbefläche östlich des Speckenwegs zu planen. In der Sitzung des letzten Stadtentwicklungsausschusses teilte das Bezirksamt nun mit, dass dieser Beschluss derzeit aufgrund Widerstands der Fachbehörden BSW und BUKEA nicht umsetzbar sei. Insofern muss nun umgeplant werden.
Neben dem Geltungsbereich von Bergedorf 99, also die Fläche nördlich der A25 am Curslacker Neuer Deich, gibt es eine weitere Fläche, die für eine Entwicklung mit Gewerbe geeignet ist. Diese Fläche, deren Geltungsbereich bereits im Aufstellungsbeschluss „Bergedorf 125“ definiert wurde, liegt westlich des Pollhofs, ebenfalls nördlich der A25. Die Bürgerschaft hat mit der Drucksache 22/11958 die Weichen für die Entwicklung des Innovationsparks, einschließlich der Flächen im Bereich Pollhof, gestellt. Die Flächen befinden sich weitgehend in städtischem Besitz und die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE) ist mit der Entwicklung der Flächen bereits beauftragt.
Um die Flächen auch tatsächlich zu erschließen, herzurichten und zu vermarkten, soll nun Planrecht für ein großes und städtebaulich integriertes Gewerbegebiet geschaffen werden. Es liegen bereits eine Funktionsplanung, ein Aufstellungsbeschluss sowie die Zustimmung der genannten Fachbehörden vor. Die bisher erstellten Unterlagen und Prüfungen scheinen eine mittelfristige Entwicklung zuzulassen, die mit Priorität durch das Bezirksamt vorangetrieben werden soll.
Die HIE soll als Projektverantwortliche, in Abstimmung mit dem Bezirksamt, die weitere Entwicklung voranbringen, die Funktionsplanung weiterentwickeln und die notwendigen Gutachten beauftragen, damit Planrecht geschaffen wird und die Erschließung und Herrichtung beginnen kann. Die Erfahrung zeigt, dass Jahreszeit gebundene Untersuchungen, Kartierungen und Bestandsaufnahmen frühzeitig beauftragt werden müssen,um die Entwicklung der Gewerbeflächen nicht zu verzögern, wenn Vegetationsperioden oder für die Beurteilung der Tierwelt relevante Phasen verpasst werden.
Die Tierschutzorganisation Looki e.V., die ihren Sitz innerhalb dieses Gebiets hat, ist zu berücksichtigen und deren Verbleib inkl. möglicher Erweiterungsflächen planungsrechtlich zu sichern.
Des Weiteren sind Anstrengungen zu unternehmen, um den betroffenen Kleingärtnern und Grabeländern zeitnah adäquate Ersatzflächen anbieten zu können.
Die abgestimmte und 2021 beschlossene Rahmenplanung „Urbanes Bergedorf-Südost“ (Dr. 21-840.2) ist bei der Entwicklung des Gewerbegebiets entsprechend zu berücksichtigen. Diese zeigt, neben der Ansiedlung von Innovationspark-Nutzungen, auch Potenziale und Baufelder für lokales Gewerbe und Handwerk auf, dass hier an- bzw. hierhin umgesiedelt werden kann, damit es die besten Entwicklungsrahmenbedingungen erhält.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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