Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Autobahn A 1 in Richtung Süden im Bereich Abfahrt Moorfleet
Auskunftsersuchen der Abgeordneten Jarchow, Wohnrath, Gabriel und SPD-Fraktion
Auf der Autobahn A 1 in Richtung Süden (Hannover/Bremen) ist die zulässige Geschwindigkeit vor dem Moorfleeter Eisenbahntunnel beginnend auf 80 km/h begrenzt. Etwa 50 Meter hinter dem Tunnel in der Abfahrt wird die zulässige Geschwindigkeit auf 100 km/h erhöht, um dann nach ca. weiteren 50 Metern auf 60 km/h begrenzt zu werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung,
Die Behörde für Inneres – Polizei, Verkehrsdirektion beantwortet das Auskunftsersuchen vom 05.06.2020 wie folgt:
Die in dem Auskunftsersuchen dargestellte verkehrlichen Situation entspricht den aktuellen Ge-gebenheiten.
Für den Eisenbahntunnel kurz vor der Anschlussstelle Moorfleet wurde die Geschwindigkeit auf 80 km/h gem. bestehender Richtlinie angeordnet.
Ausfahrend aus dem Tunnel in Fahrtrichtung Süden wurde dann die Geschwindigkeit als Grundzustand mit 100 km/h festgelegt. Diese Geschwindigkeit stellt im Sinne des Verkehrsflusses eine Überbrückung bis zum nächstfolgenden Autobahnquerschnitt (AQ / Schilderbrücke) dar, der im Regelfall auch den Grundzustand von 100 km/h anzeigt.
An dieser Stelle wird deutlich darauf hingewiesen, dass diese angeordnet Geschwindigkeit sich auf die Fahrspur der Autobahn in Richtung Süden bezieht.
Die anschließend angezeigte Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h gilt ausschließlich für den Ausfahrtbereich der Anschlussstelle Moorfleet.
Die dabei gewählten Abstände entsprechen den gültigen Richtlinien.
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