21-0417.01

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Autobahn A 1 in Richtung Süden im Bereich Abfahrt Moorfleet

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.08.2020
18.06.2020
Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der Abgeordneten Jarchow, Wohnrath, Gabriel und SPD-Fraktion

 

Auf der Autobahn A 1 in Richtung Süden (Hannover/Bremen) ist die zulässige Geschwin­digkeit vor dem Moorfleeter Eisenbahntunnel beginnend auf 80 km/h begrenzt. Etwa 50 Meter hinter dem Tunnel in der Abfahrt wird die zulässige Geschwindigkeit auf 100 km/h erhöht, um dann nach ca. weiteren 50 Metern auf 60 km/h begrenzt zu werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung,

 

  • was sind die Gründe für die in relativ kurzem Abstand erfolgenden Höchstgeschwindigkeiten?

 

  • lt die Verwaltung diese in kurzem Abstand erfolgenden Geschwindigkeitssprünge noch für sinnvoll?

 

Die Behörde für Inneres Polizei, Verkehrsdirektion beantwortet das Auskunftsersuchen vom 05.06.2020 wie folgt:

 

Die in dem Auskunftsersuchen dargestellte verkehrlichen Situation entspricht den aktuellen Ge-gebenheiten.

 

r den Eisenbahntunnel kurz vor der Anschlussstelle Moorfleet wurde die Geschwindigkeit auf 80 km/h gem. bestehender Richtlinie angeordnet.

 

Ausfahrend aus dem Tunnel in Fahrtrichtung Süden wurde dann die Geschwindigkeit als Grund­zustand mit 100 km/h festgelegt. Diese Geschwindigkeit stellt im Sinne des Ver­kehrs­flusses eine Überbrückung bis zum nächstfolgenden Autobahnquerschnitt (AQ / Schilderbcke) dar, der im Regelfall auch den Grundzustand von 100 km/h anzeigt.

 

An dieser Stelle wird deutlich darauf hingewiesen, dass diese angeordnet Geschwindigkeit sich auf die Fahrspur der Autobahn in Richtung Süden bezieht.

 

Die anschließend angezeigte Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h gilt ausschließlich für den Ausfahrtbereich der Anschlussstelle Moorfleet.

 

Die dabei gewählten Abstände entsprechen den gültigen Richtlinien.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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