Gesamtübersicht politische Mittel: Transparenz für die Fraktionen schaffen
Letzte Beratung: 03.03.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.1
Antrag der BAbg. Mirbach, Gruber, Heilmann, Jobs, Westberg - Fraktion DIE LINKE
Die Hamburgische Verfassung sieht vor, dass die sieben Bezirke als Verwaltungseinheiten in der Stadt über kein eigenes Haushaltsrecht verfügen. Dieses liegt bei der Hamburgischen Bürgerschaft. Dennoch werden auch eine Vielzahl von Mitteln nach Zuweisung aus dem Hamburger Haushalt über die Bezirksversammlung vergeben. Hierzu zählen der Quartiersfonds, der Förderfonds Bezirke und die bezirkliche Sondermittel. Diese bezirklichen Sondermittel können von gemeinnützigen Einrichtungen in den Bezirken beantragt werden. Die Bezirksversammlungen haben mit diesen Instrumenten die Möglichkeit, viele wichtige Projekte vor Ort zu fördern.
Üblicherweise fällen die Bezirksversammlung einmal im Jahr Entscheidungen über die Vergabe der Mittel. Was es im Bezirk Bergedorf bisher nicht gibt, ist ein regelmäßiges Berichtwesen zu den bezirklichen Mitteln.
Für die Abgeordneten der Bezirksversammlung bzw. die Fraktionen ist es kaum möglich, einen aktuellen Überblick über die bezirklichen Finanzmittel zu behalten. Oftmals ist für unklar, wie viel Geld bereits abgeflossen ist und welche Restmittel möglicherweise vorhanden sind.
Ein positives Beispiel dazu gibt es allerdings im Bezirk Hamburg-Wandsbek. Die Bezirksversammlung bzw. der dortige Fachausschuss für Haushalt und Kultur erhalten nach Vereinbarung unter allen Fraktionen und in Abstimmung mit dem Bezirksamt von der Verwaltung monatlich Übersichten zu diesen bezirklichen Finanzmitteln.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:
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