Genehmigung von Heizpilzen in Bergedorf
Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage des BAbg. Emrich, Wegner und der CDU-Fraktion
In den letzten Tagen füllte ein Thema die Zeitungen, das eigentlich bereits als erledigt angesehen war. Die Frage, ob die sog. Heizpilze, zumindest befristet, wieder für Gastronomen auf öffentlichem Grund erlaubt werden sollen. Einerseits gelten Heizpilze als enorm umweltschädlich, andererseits würden sie Gastronomen erlauben, die Freiluftsaison auszudehnen um die bisherigen Umsatzeinbußen etwas auf zu fangen.
Die Erlaubnis zum Aufstellen wird von den Bezirksämtern erteilt.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 22.09.2020 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Heizpilze an sich sind nicht verboten oder genehmigungspflichtig. Ihr Gebrauch ist allerdings auf öffentlichen Flächen wie z.B. Gehwegen als Sondernutzung gem. §19 Hamburgisches Wegegesetz genehmigungspflichtig.
Im Bezirksamt liegen derzeit keine Anträge für die Aufstellung von Heizpilzen vor.
Nein.
Das Bezirksamt wird über künftige Anträge entsprechend der geltenden Rechtslage sowie den Rahmensetzungen des Senats entscheiden.
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