21-0554.01

Genehmigung von Heizpilzen in Bergedorf

Antwort

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29.10.2020
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich, Wegner und der CDU-Fraktion

 

In den letzten Tagen füllte ein Thema die Zeitungen, das eigentlich bereits als erledigt angesehen war. Die Frage, ob die sog. Heizpilze, zumindest befristet, wieder für Gastronomen auf öffentlichem Grund erlaubt werden sollen. Einerseits gelten Heizpilze als enorm umweltschädlich, andererseits würden sie Gastronomen erlauben, die Freiluftsaison auszudehnen um die bisherigen Umsatzeinbußen etwas auf zu fangen.

 

Die Erlaubnis zum Aufstellen wird von den Bezirksämtern erteilt.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 22.09.2020 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie ist die aktuelle Rechtslage bezüglich der Genehmigung von Heizpilzen auf öffentlichem Grund? (wo ist es genehmigungspflichtig, wo erlaubt, darf ein Gastronom auf privatrechtlich angemieteten Flächen aufstellen?)

 

Heizpilze an sich sind nicht verboten oder genehmigungspflichtig. Ihr Gebrauch ist allerdings auf öffentlichen Flächen wie z.B. Gehwegen als Sondernutzung gem. §19 Hamburgisches Wegegesetz genehmigungspflichtig.

 

 

  1. Gibt es aktuell Anträge auf Genehmigung? Wenn ja, wie viele?

 

Im Bezirksamt liegen derzeit keine Anträge für die Aufstellung von Heizpilzen vor.

 

 

  1. Sind bereits Anträge seitens des Bezirksamts seit Januar 2020 entschieden worden? Wenn ja, wann und positiv oder negativ?

 

Nein.

 

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt mit künftigen Anträgen zu verfahren?

 

Das Bezirksamt wird über künftige Anträge entsprechend der geltenden Rechtslage sowie den Rahmensetzungen des Senats entscheiden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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