Gemeinsame Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten
Die Mitbenutzung / Überlassung von Schulsportstätten und die Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Kinderspielplätze sind derzeit parallel in zwei Regelungen enthalten und entsprechen nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen im schulischen Mieter-Vermieter-Modell:
Daher ist in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der heute davon betroffenen Behörden inklusive der Schulbaudienstleister und des Eigentümers der Schulimmobilien eine neue
entworfen und auch mit dem Hamburger Sportbund abgestimmt worden. Die Regelungen zur Nutzung von Schulsportanlagen und Schulhöfen aus der o.g. Rahmenvereinbarung von 2001 sind dabei aktualisiert und in diese neue Rahmenvereinbarung überführt worden.
Der Abschluss der zu zeichnenden neuen Rahmenvereinbarung soll zum 1.10.2017 in Kraft treten.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Gemeinsame Dienstvorschrift und zwei Rahmenvereinbarungen