20-1313

Gemeinsame Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten

Mitteilung

Sachverhalt

Die Mitbenutzung / Überlassung von Schulsportstätten und die Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Kinderspielplätze sind derzeit parallel in zwei Regelungen enthalten und entsprechen nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen im schulischen Mieter-Vermieter-Modell:

 

  • Gemeinsame Dienstvorschrift aus dem Jahr 1990 der damaligen Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (BSJB) und des Senatsamts für Bezirksangelegenheiten (SfB) „Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ (Anlage 1)
  • Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2001 zwischen der damaligen BSJB und dem SfB für die Bezirksämter über die Nutzung von Schulräumen und -anlagen für bezirkliche Aufgaben (Anlage 2)

 

Daher ist in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der heute davon betroffenen Behörden inklusive der Schulbaudienstleister und des Eigentümers der Schulimmobilien eine neue

 

  • Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ (Anlage 3)

 

entworfen und auch mit dem Hamburger Sportbund abgestimmt worden. Die Regelungen zur Nutzung von Schulsportanlagen und Schulhöfen aus der o.g. Rahmenvereinbarung von 2001 sind dabei aktualisiert und in diese neue Rahmenvereinbarung überführt worden.

Der Abschluss der zu zeichnenden neuen Rahmenvereinbarung soll zum 1.10.2017 in Kraft treten.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Gemeinsame Dienstvorschrift und zwei Rahmenvereinbarungen